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Betriebsrenten: Anpassung oft unzureichend

05.01.2010 - von Dr. K. Birmes, Fachanwältin f. Arbeitsrecht i. d. Kanzlei www.ra-skh.de

Zahlreiche Unternehmen erfüllen den gesetzlich vorgesehenen Kaufkrafterhalt der Rente (o.g. § 16 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung= BetrAVG) nicht korrekt! Bei Betriebsrenten ist generell zu prüfen, ob eine Anpassung der Rente im Dreijahresturnus überhaupt erfolgt und ob diese ausreichend hoch ist.

Die Betriebsrentenanpassungen bei der IBM zum 01.07.2008 und zum 1.7.2009 waren z.B. unzureichend. Die betroffenen RentnerInnen haben einen Anspruch auf den vollen Teuerungsausgleich nach § 16 des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung=BetrAVG. Dies hat das Arbeitsgericht Stuttgart in mehreren Verfahren entschieden, so dass Nachzahlungen zu leisten sind und die korrekte Rentenhöhe festgestellt wurde. Freiwillig zahlt aber z.B. IBM aktuell weiter nichts, so dass die RentnerInnen den Klageweg beschreiten müssen. Nachzahlungsansprüche verjähren und die Basis für zukünftige Anpassungen ist zu niedrig, wenn man nichts unternimmt. Jeder Rentner muss selbst klagen, die Rechtsschutzversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitsrechtsschutz versichert ist.

Generell ist zu beobachten:

Die Taktik der Unternehmen funktioniert, da sich eine Vielzahl, wenn nicht sogar die Mehrzahl der Rentner nicht wehrt oder es gar nicht bemerkt. So ist die Rente mit der Zeit erheblich entwertet. Auskünfte zum o.g. gesetzlichen Anspruch auf Werterhalt der Rente erteilt auch der Bundesverband der Betriebsrentner, Wiesbaden.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2567
Quelle: Mail an die Redaktion

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