12.01.2010 - von G.M.
Petition zur Anerkennung der Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens als Eingliederungsmaßnahme in die Arbeit in SGB II. Menschen mit Diskriminierungsmerkmalen (hier das Alter) sind meist dauerhaft arbeitslos und werden oft auch in der Probezeit diskriminiert. Deshalb werden sie häufiger unbegründet in der Probezeit gekündigt.
Diese unbegründeten Kündigungen in der Probezeit für dauerhaft Arbeitslose (ALG II-Emnpfänger), müssen unbedingt gerichtlich geklärt werden - und zwar unabhängig von der Unsicherheit einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Die entsprechende Petition "Arbeitsgerichtsbarkeit - Abschaffung des Anwaltszwangs vor den Landesarbeitsgerichten vom 14.12.2009" kann bis zum 24.2.2010 diskutiert und unterzeichnet werden unter: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?ac tion=petition;sa=details;petition=8822
Weitere aktuelle Artikel zum Thema Justiz:
26.03.2013: BAG: Sozialplangestaltung und Altersrentenbezug
05.03.2013: Altersgrenze 65 in Betriebsvereinbarung ist legal
28.02.2013: Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht
Alle Artikel zum Thema Justiz