Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Revisionen vor Bundessozialgericht

13.09.2006 - von Bundessozialgericht

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 13. September 2006 über vier Revisionen zum Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden. Die ersten drei Rechtsstreitigkeiten betreffen jeweils die Beitragspflicht von Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem ab 1. Januar 2004 geltenden Recht. Im Einzelnen liegen dem folgende Sachverhalte zu Grunde:

1) 9.30 Uhr - B 12 KR 1/06 R - G. ./. 1. Deutsche Angestellten Krankenkasse
2. Deutsche Angestellten Krankenkasse - Pflegekasse -
Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse als Rentner pflichtversichert und deshalb bei der beklagten Pflegekasse pflegeversichert. Mit Schreiben vom 13.4.2004 zeigte die A. Lebensversicherungs-AG der beklagten Krankenkasse eine am 1.6.2004 fällige Versorgungsleistung aus einer Kapitalzahlung der betrieblichen Altersversorgung mit einem einmaligen Versorgungsbezug von 30.508,60 € an. Die Beklagte setzte daraufhin mit Bescheiden vom 19.4.2004 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.7.2004 neu fest. Ausgehend von jeweils 1/120 der Kapitalleistung ergab sich dabei ein Monatsbetrag in der Krankenversicherung von 38,64 € und von 4,32 € in der Pflegeversicherung. Widerspruch, Klage und Berufung des Klägers sind erfolglos geblieben. Mit seiner vom LSG zugelassenen Revision verfolgt er sein Begehren weiter.

SG Heilbronn - S 8 KR 2331/04 -
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 4346/05 -

Urteil BSG: Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R.
-------
2) 10.00 Uhr - B 12 KR 17/06 R - K. ./. Deutsche Angestellten Krankenkasse
1 Beigeladener
Der Kläger ist bei der beklagten Krankenkasse als Rentner pflichtversichert. Mit Schreiben vom 24.9.2004 zeigte die A. Lebensversicherungs-AG der Beklagten eine am 1.12.2004 fällige Versorgungsleistung aus zwei Kapitalzahlungen der betrieblichen Altersversorgung mit einmaligen Versorgungsbezügen von 5.914,73 € und 42.125,76 € an. Die Beklagte setzte daraufhin mit Bescheid vom 22.12.2004 den monatlichen Krankenversicherungsbeitrag des Klägers ab dem 1.1.2005 mit 58,85 € fest und ging dabei von 1/120 der Kapitalleistungen aus. Während des Widerspruchsverfahrens erließ die Beklagte unter dem 15.3.2005 einen weiteren gleichlautenden Bescheid und setzte mit weiterem Bescheid vom 31.3.2005 - nunmehr ausgehend von einem geringfügig höheren monatlichen Anteil der Kapitalleistung - den monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung ab dem 1.1.2005 auf 60,07 € fest. Widerspruch, Klage und Berufung des Klägers sind jeweils erfolglos geblieben. Mit der vom LSG zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.

SG Duisburg - S 9 KR 171/05 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 (2) KR 139/05

Urteil BSG: Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R.
-------

3) 10.30 Uhr - B 12 KR 5/06 R - C. ./. Die Continentale BKK
Die Klägerin ist bei der beklagten Krankenkasse als Rentnerin pflichtversichert. Von ihrem früheren Arbeitgeber wurde zu ihren Gunsten am 24.2.1984 bei der E. Lebensversicherungs-AG eine Kapitalversicherung abgeschlossen, deren Ende auf den 1.1.2004 festgelegt wurde. Mit Schreiben vom März 2004 wurde die Beklagte informiert, dass die E. Lebensversicherungs-AG am 16.12.2003 einen Betrag von 23.163,73 € aus der Versicherung an die Klägerin ausbezahlt hat. Die Beklagte setzte daraufhin mit Bescheid vom 8.4.2004 den monatlichen Krankenversicherungsbeitrag der Klägerin mit 26,26 € fest und ging dabei von 1/120 der Kapitalleistung aus. Widerspruch und Klage der Klägerin sind erfolglos geblieben. Mit der vom SG zugelassenen Sprungrevision verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.

SG Detmold - S 3 KR 23/04 -
Urteil BSG unter: Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1310
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Direktversicherung:
13.09.2006: Direktversicherung: BSG - Voller Beitrag für Kapitalleistungen
13.09.2006: Direktversicherung: BSG gibt DAK Recht
12.03.2006: Direktversicherung: Bestandsschutz nix wert

Alle Artikel zum Thema Direktversicherung