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EU-Führerscheinrichtlini : Ab 2011 Gesundheitsprüfung und Befristung ?

L.A. Foto: H.S.

19.04.2010 - von Hanne Schweitzer

Bis spätestens zum 20. Januar 2011 muss die neue EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden sein. Der EU-Beschluss sieht eine Vereinheitlichung in allen Mitgliedstaten vor.

Jeder EU-Staat kann entscheiden, ob ein Führerschein künftig 10 oder 15 Jahre gültig sein soll. Ebenso kann jeder EU-Staat entscheiden, ob die Beschränkung der Gültigkeitsdauer eines Führerscheins erst mit dem 50. Lebensjahr beginnt oder sobald der Führerschein erworben wurde. Alte, unbefristete Führerscheine sollen bis 2032 gültig bleiben. Jedem Staat steht es außerdem frei zu entscheiden, ob verpflichtende Gesundheits-Untersuchungen eingeführt werden sollen.

Unter 9) heißt es in der Richtlinie: "Der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch Fahrer von Fahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung sollte zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins und danach in regelmäßigen Abständen erbracht werden. Diese regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß den nationalen Vorschriften wird zur Verwirklichung der Freizügigkeit, zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zur besseren Berücksichtigung der besonderen Verantwortung der Fahrer dieser Fahrzeuge beitragen.

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, ärztliche Untersuchungen vorzuschreiben, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen anderer Kraftfahrzeuge zu gewährleisten. Aus Gründen der Transparenz sollten diese Untersuchungen mit der Erneuerung des Führerscheins zusammenfallen und sich deshalb nach der Gültigkeitsdauer des Führerscheins richten."

Verkehrsgerichtstag gegen Gesundheitsprüfung
Im Februar 2009 sprache sich der 47. Verkehrsgerichtstag in Goslar gegen die Einführung einer zwangsweisen Gesundheitsprüfung für SeniorInnen aus. (Führerschein - EU-Richtlinie und Verkehrsgerichtstag Link)

In Österreich
werden die neuen Bedingungen für den Erwerb und Erhalt eines Führerscheins zur Zeit erarbeitet und öffentlich diskutiert. Nach den Sommerferien soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Der Chefjurist des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC, Hugo Haupfleisch, hat sich in Sachen Gesundheitsprüfung bereits klar positioniert. Er sieht keinen Grund, Gesundheitsprüfungen einzuführen. Auf der Webseite von Krone.at wird er mit den Worten zitiert: "Weder bei älteren noch bei jüngeren Fahrzeuglenkern".

Auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums war am 18.4.2010 keine Information über die geplante Umsetzung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie in bundesdeutsches Recht zu finden.

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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