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USA: Seit 1967 Gesetz gegen Altersdiskriminierung

USA - 15.11.2011 - von Hanne Schweitzer

Bereits vor mehr als 40 Jahren, 1967, wurde in Washington das Gesetz zum Schutz vor (Alters)diskriminierung im Arbeitsleben verabschiedet.

Durch dieses Gesetz sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab dem 40. Lebensjahr besonders geschützt.
Stellenausschreibungen dürfen keine Alterslimits enthalten. Das Bewerbungsfoto entfällt (zur Vermeidung von Alters- und Rassendiskriminierung), ebenso die erste Zeile des Lebenslaufs mit dem Geburtsdatum, ebenso alle Zeitangaben bei Ausbildungen und Beschäftigungen.

Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie in der Bewerbungsphase nach dem Alter fragen, oder Beförderungen, Fortbildungen sowie Entlassungen vom Alter abhängig machen.

Im Fall der Zuwiderhandlung können ArbeitnehmerInnen auf Schadenersatz klagen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=343
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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