19.01.2004 - von M.S.
Wer eine selbständige Tätigkeit aufgibt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe, fällt also unter die Sozialhilfe. Diese kann aufgebessert werden, indem er/sie im gemeinnützigen Bereich arbeitet. (Wird in Berlin mit sensationellen 1,51 Euro pro Stunde entlohnt). Voraussetzung ist allerdings, dass Mann/Frau nicht über 60 Jahre alt ist.
Name und Anschrift der Einsenderin sind der Redaktion bekannt.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Arbeit:
12.01.2004: Altersgrenze für Sachverständige
01.01.2004: Sozialauswahl bei Kündigungen geändert
01.01.2003: Einstellungsalter für Verkehrspiloten in D.
Alle Artikel zum Thema
Arbeit