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Gemeinnützige Arbeit; Nur unter 60 Jährige erwünscht

19.01.2004 - von M.S.

Wer eine selbständige Tätigkeit aufgibt, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe, fällt also unter die Sozialhilfe. Diese kann aufgebessert werden, indem er/sie im gemeinnützigen Bereich arbeitet. (Wird in Berlin mit sensationellen 1,51 Euro pro Stunde entlohnt). Voraussetzung ist allerdings, dass Mann/Frau nicht über 60 Jahre alt ist.
Name und Anschrift der Einsenderin sind der Redaktion bekannt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2554
Quelle: Mail an die Redaktion

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