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Versorgungsausgleich: Resümee 2010

31.12.2010 - von H.S.

Die ungerechte Regelung des Versorgungsausgleichs, der auch dann noch gezahlt werden muss, wenn der geschiedene Ehepartner oder die geschiedene Ehepartnerin verstorben ist (Rentenraub), ist ein zunehmend wichtiges Thema im vergangenen Jahr gewesen. Dazu schreibt Herr H.S., der sich unbeirrt für die Änderung der derzeitigen Regelung einsetzt (Klageweg):

"Grundsätzlich vorab: Es gibt nichts Neues. - Nach meiner Recherche sollten alle Betroffenen keine Illusionen haben, was das Thema „Sammelklage“ betrifft. Die Inhalte der beiden nachfolgenden Links scheinen mir eindeutig zu sein.
Link Link

Das bestätigt mich in der schon vor Monaten geäußerten Auffassung, dass jeder Betroffene selbst klagen muss und dann natürlich den Instanzenweg durchlaufen muss. In meinem Fall wird das Landessozialgericht wohl frühestens im Frühjahr 2011 über meine Berufung befinden.

Wer hat eine Idee, wie wir sonst noch die Sache voranbringen und beeinflussen könnten? Parteien, Arbeitsministerium, Petitionsausschuss, Medien, VdK habe ich bereits dieses Jahr kontaktiert - keine erkennbare Bereitschaft für einen Einsatz zu Gunsten unserer Betroffenheit.

Link: Versorgungsausgleich - Rentenklau
Quelle: Mail an die Redaktion

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