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Pflegekassenbeitrag: Verdoppelung für RentnerInnen

01.04.2004 - von ADG

20 Millionen RentnerInnen müssen ab 1.4.2004 den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Das bedeutet: Weniger Geld ab 1.4.2004. Statt 0,85 Prozent wie bisher werden dann 1,7 Prozent abgezogen. Das ist eine weitere, indirekte Rentenkürzung. Binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Zum Beispiel so:
Widerspruch gegen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1.4.2004 Adresse Rentenversicherungsträger, Absender, Datum.

Durch den Wegfall der hälftigen Beitragstragung wird mein Beitrag zur Pflegeversicherung um 100% erhöht. Dagegen lege ich Widerspruch ein. Dieses Vorgehen führt zu einer faktischen Kürzung und zu einem realen Wertverlust meiner Rente. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in meine grundgesetzlich geschützte Rechtsposition als RentenbezieherIn dar und es verstößt gegen den Vertrauensschutz und den Eigentumsschutz Art.14 GG. Die Tatsache, dass andere Gruppen von Versicherten weiterhin lediglich den halben Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, während die Rentenbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung nun den vollen Beitragssatz allein tragen sollen, lässt erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz aus Art. 3 im Grundgesetz aufkommen. Eine Klage behalte ich mir vor.
Rentenversicherungsnummer:
Unterschrift

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=960
Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft

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