15.09.2013
"Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl" , lautet künftig Satz 2 in Art. 121 der Verfassung des Freistaates Bayern.
Beim Volksentscheid am 15. September 2013 stimmten 90,7 Prozent für diese Verfassungsänderung mit "Ja".
Der Pferdefuss: Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Land oder Gemeinden auf eine konkrete, insbesondere finanzielle Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden, schrieb die Bayerische Staatsregierung schon in ihrer Bekanntmachung vom 2. Juli 2013.
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