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Altersarmut: Nach 45 Beitragsjahren Hartz IV

22.04.2005 - von Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

Wer Geburtsjahrgang 1949 ist, dem kann es passieren, nach 45 vollen Beitragsjahren bei Arbeitslosigkeit noch für 1,5 Jahre ALG II Empfänger zu werden, und mit 61,5 Jahren gezwungen zu sein, die Rücklagen für`s Alter aufbrauchen zu müsen.

Das sind die Reformen unserer bestens versorgten Volksvertreter!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=583
Quelle: Mail an die Redaktion

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