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Hessen: Altersgrenze für Oberbürgermeister ist 71

22.04.2005 - von Angelika Langenbeck

Mit Wirkung vom 01. April 05 hebt der Landtag Hessen für direkt gewählte Rathauschefs die Altersgrenze in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auf 71 Jahre an.

Der Städtetag begrüßte die Entscheidung des hessischen Landtags. “Alle möglichen Ämter – Bundeskanzler, Bundespräsident - kann man ohne Altersbegrenzung ausüben“, sagte Dieter Schremppl, der Geschäftsführer des Städtetages.

Bei direkt gewählten Oberbürgermeistern sah das bislang anders aus: Die „hässliche Grenzmarke von 68 Jahren“ tauchte in der Kommunalpolitik immer auf.
Dass die „hässliche Grenzmarke 68 Jahre“ z.B. bei Ärzten und anderen Normalbürgern noch immer besetht, interessierte im Landtag nicht.)

Besonders viele Gedanken haben sich CDU-Landespolitiker um die derzeitige Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth gemacht. Die hatte vor einiger Zeit angekündigt, dass sie für eine dritte Amtsperiode kandidieren wolle. Nun wird Frau Roth, wenn ihr die BürgerInnen nach 2007 weiter das Vertrauen schenken, 63 Jahre alt sein. Das hätte zur Folge, dass sie nicht mehr die gesamte Amtsperiode von sechs Jahren zur Verfügung stehen könne. Mit 65 müsste sie gehen.

Durch die Heraufsetzung der Altersgrenze kann Frau Roth die gesamte Amtszeit nach 2007 ausschöpfen.

Der Geschäftsführer des Städtetages, Herr Schrempp meinte, der Landtag habe endlich für eine Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Ebenen des politischen Gemeinwesens sorgen wollen. „Man wollte diese Diskrepanz beseitigen“: Außer Oberbürgermeistern gibt es noch andere BürgerInnen. Und die lässt man mit diesen widersinnigen Diskrepanzen weiterhin leben!

Kein Wunder, dass sich Schrempps Altersgrenze nicht auf die Normalbürger beziehen, sondern auf - Otto Schily. Der sei mit seinen 73 Jahren für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt-Main zu alt, obgleich er für die Arbeit im Bundeskabinett noch jung genug sei.

Quelle: Frankfurter Rundschau 22.04.05

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