16.04.2018 - von K.T.Z.
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages, seit dem Tod meiner "Exfrau" vor gut 8 Jahren, werden von meinen Bezügen monatlich 1256 € einbehalten, was inzwischen ca 135 000 € ergibt! Begründung: Der Deutsche Bundestag hat hierfür die rechtliche Grundlage beschlossen!
Dieses ist eine Bestrafung für die Ehescheidung, denn beim Tod des Partners ohne Scheidung, werden weiter volle Versorgungsbezüge gezahlt!
Wenn ich das Freunden und Bekannten erzähle, und das mache ich, glaubt es mir keiner!!!
Mit vozüglicher Hochachtung
K.T.Z.
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