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EU-Generalanwalt: Teilzeitbefristungsgesetz ist Käse

02.07.2005 - von Hanne Schweitzer

Arbeitsverträge mit zeitlicher Befristung und Altersvorgaben verstoßen gegen EU-Recht!

Diese Auffassung vertritt Antonio Tizzano, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in seinem am 30.6.2005 vorgestellten Gutachten!

Anlass für die bemerkenswerten ZuRECHT-Rückungen des Europäischen Generalanwalts ist die Vorlage einer Klage vom Arbeitsgericht München (AZ.:C-144/04). In dieser Klage geht es um die Rechtmäßigkeit des "TeilzeitBefristungsGesetzes"(TzBfG), welches im Dezember 2002 den Bundestag mit rot/grüner Stimmenmehrheit passierte.
Zu den Zielen des Gesetzes gehören laut bundesdeutschem Gesetzgeber "die Förderung der Teilzeitarbeit und die Festlegung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge".

Um diese Vorgaben zu erreichen, räumt das Gesetz Unternehmen die Möglichkeit ein, den Kündigungschutz für ältere Arbeitsuchendezu umgehen. Mit Hilfe des "TzBfG"´s konnten sie bislang legal und ohne den bis dahin benötigten "sachlichen Grund" zeitlich befristet oder auch in Teilzeit eingestellt werden.

Paragraf 14 des Gesetzes liest sich so:
"Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 31. Dezember 2006 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des 58. Lebensjahres das 52. Lebensjahr tritt."

Generalanwalt Tizzano stellt den bundesdeutschen Gesetzgebern ein miserables Zeugnis für ihre gesetzgeberische Arbeit aus. Stümper waren am Werk. Wie sonst ist es möglich, dass Tizzano das TzBfG analysiert als ein Gesetz, das deutlich gegen die Rahmenrichtlinie 78 der EU verstößt. Diese verbietet (Alters-)Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung.

Signor Tizzano lässt sich in seinem Gutachten nicht in die Tiefebene deutscher Verblendungszusammenhänge locken. Warscheinlich ahnt er nicht mal, das die derzeitige Kanzlerkandidatin der CDU, Dr. Angela Merkel, unbeeindruckt von irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben,die gänzliche Abschaffung jedweden Kündigungsschutzes für über 50Jährige plant und unwidersprochen propagiert.

Tizzano befasst sich mit europäischem Recht, das bekanntlich Landesrecht bricht, und er kritisiert am TzBfg:
Das "TeilzeitBefristungsGesetz" verstößt nicht nur gegen EU-Richtlinie 78. Es verletzt auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil: "die Suche nach einer neuen Beschäftigung nur um den Preis des grundsätzlichen dauerhaften Ausschlusses von der Garantie des unbefristeten Arbeitsvertrags erleichtert wird".

Noch eine weitere, sehr kräftige Ohrfeige teilt Tizzano aus: Das "TeilzeitBefristungsGesetz" verstößt gegen den europäischen Gleichheitsgrundsatz. Der lautet: "Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich".

Vor dem Gesetz sind alle gleich, dieser Grundsatz jedes Rechtsstaats steht seit Jahrzehnten auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Doch unsere Gesetzesbastler kennen diesen Grundsatz scheint`s nicht. Oder - schlimmer, weil der Wahrheit näher - der Gleichheitsgrundsatz interessiert sie nicht die Bohne. Wie sonst ließe sich erklären, dass sie mit heißer Nadel ein Gesetz gestrickt haben, das den Kündigungsschutz nicht für alle Arbeitsuchenden deutlich eingeschränkt, sondern ausschließlich für die Altersgruppe der über 52Jährigen.

Und damit dieser tiefe Kotau vor den Unternehmen möglichst nicht auffällt, geben die Staatsschauspieler auch noch vor, mit diesem altersdiskriminierenden Gesetz Diskriminierung verhindern zu wollen. Beleg: "Die Verhinderung von Diskriminierung teilzeitbeschäftigter und befristet beschäftigter Arbeitnehmer", ist als Ziel im TzBfG festgeschrieben.

Litten Legeslative und Exekutive an einer Teilzeitbehinderung, beim Abfassen und Verabschieden des Gesetzes? Eher nicht. Ihr neoliberaler Gehirnlappen jedenfalls muß hervorragend funktioniert haben: Die Sonderbehandlung, sprich Altersdiskriminierung für Arbeitsuchende über 52 wurde im Gesetz zeitlich bis zum Dezember 2006 befristet. Dazu muss man wissen: Exakt einen Monat vorher, im Dezember 2006, endet die von der EU gewährte allerletzte Schonfrist für das Inkrafttreten des zwingend vorgeschriebenen Anti-DiskriminierungsGesetzes.

Das bedeutet: Ab Dezember kann jede/r ArbeitnehmerIn wegen Alters-Diskriminierung im Arbeitsleben klagen und - Schadenersatzforderungen stellen.

Bis dahin meinte die Bundesregierung den Gleichbehandlungsgrundsatz komplett ignorieren zu können.

Signor Tizzano, mille gracie!

Vor dem Hintergrund Ihres Gutachtens weiß man es richtig einzuschätzen, wenn Außenminister Fischer auf der öffentlichen Kundgebung,dem Kölner Christopher Street Day am 03.07.05, die rot-grüne Regierung preist als eine, die sich um die Gleichbehandlung verdient gemacht hat.

Link: Verfassungsgericht bestätigt Mangold-Urteil

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17.06.2005: Antidiskriminierungsgesetz passiert Bundestag
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