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Verfassungspräsident: Eigentumsgarantie bei Renten

29.10.2005

Für Versichertenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung gelte der verfassungsrechtliche Schutz der Eigentumsgarantie, weil sie auf Beitragsleistungen der Bürger beruhten, daran erinnerte der Verfassungspräsident Hans-Jürgen Papier.

Ähnlich sieht er es bei den geplanten Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch hier erinnert er den Gesetzgeber an die verfassungsrechtlichen Veränderungssperren, die sich aus dem Prinzip des Vertrauensschutzes und des Gebots eines Mindestmasses an Kontinuitätsgewähr.

Für ältere Versicherte sei es ohne erheblichen finanziellen Aufwand nicht möglich, bisher von der gesetzlichen KV abgedeckte Risiken privat abzusichern.

Diese Erinnerung war bei den zunehmenden Begierden der Versicherungswirtschaft dringend nötig! Die Frage ist aber, ob und was es was nutzt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1021
Quelle: FAZ, 29.10.05

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