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Ausgewogene Altersstruktur begründet Sozialauswahl

13.08.2005 - von FAZ, 13.8.05

Die Sozialauswahl kann bei betriebsbedingten Kündigungen auch mit dem Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur begründet werden.

Dies könne ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis sein, hat dass Bundesarbeitsgericht entschieden. Begründung: Das Kündigungsschutzgesetz enthalte keine Vorgaben für Bildung von Altersgruppen.

Quelle: Aktenzeichen: 2 AZR 201/04.

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