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Löschkonzepte fehlen bei den Sozialleistungsträgern

Foto: H.S.

08.05.2019 - von D.S.

Aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geht u.a. hervor, dass eine :SozialDATENLÖSCHUNG UNMÖGLICH ist.
Siehe dazu u.a.
Kapitel 3 - Ausschuss für Arbeit und Soziales
... ab Seite 47
3.1.1 Die Umsetzung der DSGVO im Sozialrecht
...
Auch die Beschränkungen des Auskunftsrechts nach § 83 SGB X und des Rechts auf Löschung in § 84 SGB X stehen nicht in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO.
...
Seite 49
3.2.2 Weiterhin fehlende Löschkonzepte bei den gesetzlichen
Sozialleistungsträgern !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Bei Stichproben konnte ich beispielsweise Datensätze einzelner Personen in IT-Systemen aufrufen, deren Geburtstage bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen und/oder Personen betreffen, die bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben sind.
Dass diese Daten für die Aufgabenerledigung nicht mehr erforderlich sein können, ist selbsterklärend.
...
Mit einem Rundschreiben hatte ich dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung bereits im Jahr 2014 mitgeteilt, dass ich fehlende Löschmöglichkeiten bzw. das Fehlen von Löschkonzepten bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr akzeptiere. Damals konnte ich derartige Datenschutzverstöße (aufgrund des alten Datenschutzrechts) nur beanstanden.
...
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Quelle: Mail an die Redaktion

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