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Direktversicherung: Bin KEINE Betriebsrentnerin!

Foto: H.S.

08.10.2019 - von Angelika Euler

Hier, auf deser Webseite, finden sich Proteste der Direktversicherungsgeschädigten bereits seit Januar 2008*. Das sind jetzt nahezu 12 Jahre, in denen die Politik NICHTS getan hat. Stattdessen wird die aufgelaufene Höhe der Summe beklagt, die für eine zukünftige und rückwirkende Korrektur aufzuwenden wäre. Dafür sei kein Geld da, heißt es. Dies wurde von einem Wirtschaftsredakteur mit der Beute aus einem Bankraub verglichen, die nicht wieder heraus gerückt werden soll.

Nur zur Erinnerung: Die sogenannte Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten wurde zum 01.01.2004 von rot/grün unter Beteiligung der CDU/CSU eingeführt, um Kosten für gemeinschaftliche Aufgaben einseitig von der GKV und deren Mitglieder bezahlen zu lassen. Einzig die FDP stimmte dagegen und Carl-Ludwig Thiele (FDP) legte den Finger bereits am 11.03.2004 während einer Plenarsitzung in die Wunde.

Bereits im vorigen Jahrhundert war es verantwortungsbewussten Politikern wie Helmut Schmidt klar, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen wird. So wurden Betriebsrenten eingeführt für Mitarbeiter bei Betrieben, die den Generationenvertrag der staatlichen Rentenversicherung zusätzlich betriebsintern einführen konnten (Beispiel: öffentlicher Dienst).

Aber es gab natürlich auch viele Betriebe, die eine lebenslange Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit der Absicherung des Risikos einer Erwerbsminderung nicht darstellen konnten. Als „Trostpflaster“ wurde deren Mitarbeitern staatlicherseits angeboten, Kapitallebensversicherungen als Direktversicherungen mit vereinbarter einmaliger Kapitalleistung über den Arbeitgeber abzuschließen, um so mit einer finanziellen Rücklage der drohenden Altersarmut zu entfliehen. Selbstverständlich unterlagen die Kapitalleistungen aus den Verträgen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit, ansonsten wären diese Verträge niemals geschlossen worden. Bis 2004 konnte man auch auf die Gültigkeit des § 242 BGB (Vertragstreue) vertrauen.

ICH BIN DIREKTVERSICHERUNGSGESCHÄDIGTE, KEINE BETRIEBSRENTNERIN!

Direktversicherungen erfüllen die Voraussetzungen einer Betriebsrente nicht, trotzdem werden sie zu Gunsten der Krankenkassen so behandelt. Dabei sind sie eher vergleichbar mit Verträgen für Vermögenswirksame Leistungen, die bei Auszahlung auch nicht plötzlich als Zusatzeinkommen bewertet werden.

Das habe ich allen maßgeblichen politischen Akteuren wiederholt geschrieben, als Antwort bekam ich - wenn überhaupt - fast ausschließlich vorgefertigte Textbausteine, die zumeist am Thema vorbeigingen.

Vollkommen unbeantwortet ist für mich bisher die Frage, wie die in 2003 beschlossene Verbeitragung der Altverträge im Hinblick auf den Vertrauensschutz mit unserem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist:

Vertrauensschutz aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter verfassungsrechtlicher Grundsatz, der das Vertrauen des Bürgers in die Beständigkeit der Gesetze schützt. Der Bürger soll sich darauf verlassen dürfen, dass sein auf eine bestimmte Rechtslage gegründetes Verhalten nicht durch eine Rechtsänderung anders bewertet wird und getroffene Dispositionen dadurch entwertet werden.

Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.

Hierzulande wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 des Grundgesetzes) abgeleitet.

Und noch eine Frage treibt mich um:

Die Gesetzesvorlage Drucksache 15/1525 vom 08.09.2003 Seite 139 - Zu Nummer 143 (§229) sollte Umgehungsmöglichkeiten einer Verbeitragung beseitigen. Eine Umgehung hat es bei Kapitalauszahlungen von Abschlüssen vor 2004 mit bereits dann vertraglich vereinbarter Kapitalleistung bei der Auszahlung schlichtweg nicht gegeben, sondern es wurden die Vertragsbedingungen eingehalten, die staatlich legitimiert über die Versicherungen eingegangen wurden. Wenn man überhaupt von "Umgehung" sprechen will, dann hat der Gesetzgeber sie bis 31.12.2003 selber angeboten - und ist damit in der Verantwortung.

Mit jedem Schreiben aus Berlin wird auch darauf hingewiesen, dass Senioren einen geringen Kostendeckungsgrad in der Gesundheitsversorgung haben. Für diskriminierend halte ich es, wenn nur alte Menschen mit ihrem Kostendeckungsgrad traktiert werden, solange nicht alle anderen Gesellschaftgruppen hinsichtlich Gesundheitsrisiko und Beitragsartzahler hier ebenfalls berechnet werden

Für illegitim halte ich es, wenn innerhalb einer Gruppe (hier: alte Menschen) wiederum eine Untergruppe herausgefischt wird, die die Kosten für die gesamte Gruppe senken soll.

Ich möchte dringend daran erinnern, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein Generationenvertrag gilt, solange er nicht aufgekündigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

* Direktversicherung: Ungleichbehandlung Link

Quelle: Mail an die Redaktion