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KFZ-Versicherung: Jahresgemeinschaftsstatistik 2018 fehlt noch immer

Foto: H.S.

15.11.2019 - von Hanne Schweitzer

Die Bafin hat die Jahresgemeinschaftssstatistik für das Jahr 2018 immer noch nicht veröffentlicht. Mittlerweile schreiben wir den 15. November. Im Paragraf 9 des Pflichtversicherungsgesetzes steht:
(1)
1 Es wird eine jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geführt. 2 Sie muß Angaben enthalten über die Art und Anzahl der versicherten Risiken, die Anzahl der gemeldeten Schäden, die Erstattungsleistungen und Rückstellungen (Schadenaufwand), die Schadenhäufigkeit, den Schadendurchschnitt und den Schadenbedarf.

(2) Sofern die Träger der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und ihre Verbände keine den Anforderungen des Absatzes 1 genügende Gemeinschaftsstatistik zur Verfügung stellen, wird die Statistik von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt.

(3) Die Ergebnisse der Statistik sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich zu veröffentlichen.*

Im Vorwort zur letzten, von der Bafin veröffentlichten Jahresgemeinschaftstatistik 2017, heißt es: "Abweichend von den Statistiken der Jahre bis einschließlich 2002 enthalten die in der JGS2017 ausgewiesenen Schadenaufwendungen, Schadendurchschnitte und Schadenbedarfe keine Schadenregulierungsaufwendungen." Das ist der Aufwand, der durch die Sachbearbeitung von Leistungsansprüchen entsteht.

Die in der Statistik verwendeten Begrifflichkeiten werden auf Seite 50 so erläutert:

Schadenanzahl: Anzahl der im Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht darauf, wann das Schadenereignis eingetreten ist.

- "Schadenaufwand: Summe aus Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen ohne Aufwendungen für Schadenregulierung.
- Schadenhäufigkeit: Die Schadenhäufigkeit sagt aus, wie viele Schäden im Beobachtungszeitraum (hier: Kalenderjahr) auf 1.000 Jahreseinheiten angefallen sind.
- Schadendurchschnitt: Der Schadendurchschnitt sagt aus, welcher (in EUR ausgedrückte) Aufwand im Durchschnitt auf einen Schaden entfällt.
- Schadenbedarf: Der Schadenbedarf sagt aus, welcher (in EUR ausgedrückte) Aufwand im Beobachtungszeitraum sich im Durchschnitt für jede Jahreseinheit ergeben hat.
B.Sonstige Begriffe: Art der Deckung. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist nicht bei allen Verträgen gleich. Als Mindestdeckung für Kraftfahrzeuge einschließlich der Anhänger ist gemäß Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz je Schadenfall vorgeschrieben:7.500.000 € für Personenschaden,1.220.000 € für Sachschäden, 50.000 € für reine Vermögensschäden. Diese Summen erhöhen sich bei Fahrzeugen, die der Beförderung von Personendienen und mehr als 9 Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, in Abhängigkeit von der Anzahl der Plätze. Insbesondere bei Pkw bestehen auch Versicherungs-verträge mit über die gesetzliche Mindestdeckung hinausgehender Deckung.
In der JGS wurden die verschiedenen Deckungsarten zusammengefasst."

Der Umfang des jeweiligen Versicherungschutzes bleibt also unberücksichtigt.

* Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 24.04.2013 (BGBl. I S. 932), in Kraft getreten am 01.05.2013.

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung