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Richter am Bundesfinanzhof: Rentenbesteuerung verfassungswidrig!

Foto: H.S.

28.11.2019 - von H.S.

Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof hat sich in einem juristischen Fachdienst darüber geäußert, dass er die Besteuerung der Renten für verfassungwidrig hält. Mit dieser Meinung ist er, zumindest bei den RentnerInnen nicht allein. Bei den gierigen Politikern, die nicht nur die Rentner wie Zitronen auspressen, und bei den Jornalisten, die als willfährige Trompeter der Regierungspolitik fungieren, sieht das natürlich anders aus.

Kulosa sagt eigentlich nur, was fast jeder denkt. Die aktuellen Regelungen sind eine Doppelbesteuerung der Renten. Für Richter Kulosa ist das eine "Verfassungswidrigkeit", weil das Bundesverfasssungsgericht 2002 auf eine Neuregelung der Besteuerung gedrungen und betont hat, dass eine Doppelbesteuerung zu vermeiden sei. Die Besteuerung der Renten ist seit 2005 schrittweise erfolgt, bis 2040 sollen 100% der Rente steuerpflichtig werden.

Bundesrichter Kulosa: "Die Verfassungswidrigkeit einer doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, ist evident".

FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki fordert in der "Süddeutschen Zeitung", dass die GROKO "den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt". Ansonsten droht er mit dem Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentnerinnen und Rentner zu verhindern". Die, die bislang die Doppelsteuerung gezahlt haben, bleiben draußen vor der Tür.

siehe: Süddeutsche Zeitung unter: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rente-steuern-doppelbesteuerung-verfassung-1.4699662

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 28.11.2019