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11.11.2019
Vor dem Arbeitsgericht in Bonn hat ein Rentner, die einen "Fachanleiter aus den Bereichen Küche, Hauswirtschaft und Nähen" suchte, wegen Altersdiskriminierung verklagt. Er wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und klagte daraufhin. Der Kläger hatte sich mit dem Hinweis auf die Stelle beworben, dass er Rentner sei, und in seiner Bewerbung darüber informiert, dass er eine Anleitung zum Nähen nicht leisten könne. Außerdem benötige er ein vom Arbeitgeber gestelltes Appartement in nächster Betriebsnähe und bat um ein Gehaltsangebot auf Vollzeitbasis, teilte das Arbeitsgericht in einer Presserklärung mit .
Das Arbeitsgericht wies die Klage des Rentners ab. Aber nicht nur das!
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