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Direktversicherung: Parteitagsbeschlüsse sind nicht verbindlich

Foto: H.S.

14.02.2020 - von Horst Gehring, Leserbrief zum NOZ Artikel vom 12.02.2020

Leserbrief zum NOZ Artikel vom 12.02.2020, "Forscher sehen schwere Zeiten für die CDU". Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, in vorgezeichneter Sache bitte ich um Veröffentlichung meines Leserbriefes.

Die CDU hat nicht erst seit der Thüringen-Wahl ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn es um die Durchsetzung ihrer Parteitagsbeschlüsse geht. Seit Januar 2004, als rot-grün regiert wurde, haben sich die Volksparteien an Betriebsrenten und berufsständischen Versorgungswerken vergriffen. Fast ein Fünftel des Einkommens wurde dem Krankenversicherungsbeitrag plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung unterworfen. Diese Schandtat, ein Hohn auf Gerechtigkeit, trifft ca. 6,2 Millionen, wurde aber von der Justiz abgesegnet. Die Empörungsstürme nahm der Nds. Bundestagsabgeordnete Mike Beermann, zum Anlass, sich an die Spitze von 40 Unionsabgeordneten zu setzen, um den Betroffenen zur Hilfe zu eilen. Pressewirksam bekannten sich unter seiner Federführung vierzig Parlamentarier zum Drei-Säulen Modell der Altersvorsorge. Mehrheitlich hat man auf dem Hamburger Parteitag der CDU am 08.12.2018 dann beschlossen: auf Betriebsrenten (u.a. die sog. Direktversicherung) wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt. Die bisherige Freigrenze für beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (damals 152,25 Euro) wird in einen Freibetrag umgewandelt.

Millionen von Rentnern haben nun auf eine baldige Entlastung gehofft.Obwohl dieser Antrag mehrheitlich beschlossen worden ist, erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) zur Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung in einer Sitzung der Unionsfraktion „mit deutlichen Worten“ eine Absage. „ Das geht nicht“, sagte die Kanzlerin demnach unter Verweis auf die Kosten. Seitdem konzentrierten sich die Bemühungen auf ein Freibetragsmodell. Allerdings sahen längst nicht alle Parlamentarier von CDU und CSU Handlungsbedarf bei der Doppelverbeitragung.

Leider blieb auch in der Schlussdebatte am 09.12.2919 vor dem Gesundheitsausschuss in Berlin die versprochene Entlastung bei den Betriebsrenten auf der Strecke liegen. Bemerkenswert ist anzumerken, dass bei dieser Sitzung nur 10 Parlamentarier anwesend waren.

Es gebe eine „kontroverse“ Diskussion um die mögliche Entlastung der Betriebsrentner, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer im Februar 2019. Die diskutierten Vorschläge seien „relativ kostspielig“. „Im Koalitionsvertrag ist eine Entlastung nicht vereinbart, fügte Demmer hinzu. Das heißt, bevor weitere Projekte diskutiert werden, gilt es jetzt erst mal, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Projekte anzugehen.“ Mit Verlaub: Heils „Respekt-Rente“ war dort auch nicht hinterlegt.

Aktuell hat man lediglich ab 2020 zunächst einen dynamischen Freibetrag von 159,25 Euro vereinbart. Das durch so eine Politik Parteitagsbeschlüsse ins Wanken geraten, dürfte auf der Hand liegen. Abschließend sei anzumerken, dass kein Politiker in den Parlamenten an Parteitagsbeschlüsse gebunden ist.

Millionen Ruheständler, die vor der Neuregelung ihre Verträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, fühlen sich von der Politik betrogen. Dass durch zunehmende Parteienverdrossenheit ein Nährboden für den Rechtspopulismus entsteht, zumal diese Gruppierungen eine Verbesserung versprechen,dürfte unstrittig sein.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring