Foto: H.S., Costa Mesa, Cal.
18.02.2020
Wie timesfreepress.com berichtet, wurde im Rechtsstreit wegen Altersdiskriminierung zwischen VW und VW-Mitarbeitern, die sich 2018 einer entsprechenden Sammelklage angeschlossen hatten, vor dem Bundesgericht von Chattanooga ein vorläufiger Vergleich erzielt. In der Sammelklage hieß es, VW habe Mitarbeiter unternehmensweit über 50 Jahre lang wegen ihres Lebensalters diskriminiert. VW bestreite auch im Vergleichsvorschlag nach wie vor sämtliche Vorwürfe "energisch", habe sich aber bereit erklärt, Anwaltskosten von 995.000 Dollar zu bezahlen und umfassende Anti-Diskriminierungs-Schulungen und -Ausbildungen, Schutzmaßnahmen gegen künftige Diskriminierungen sowie die Reform der Management-Trainingsprogramme auf den Weg zu bringen.
Anlass für die Klage, die im Namen des damals 60.Jährigen Jonathan Manlove eingereicht wurde, war eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2017. Sie informierte darüber, dass VW Vänderungen in der Unternehmensführung vornehmen werde, um die Größe und das Alter der Belegschaft durch die Einführung einer "Altersteilzeitregelung für Mitarbeiter, die zwischen 1955 und 1960 geboren sind", zu reduzieren.
Beitrag von Mike Pare in timesfreepress: Link
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