22.01.2020
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats der Verfassungsbeschwerde einer Patientin gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen insgesamt drei Beschuldigte, die an ihrer Zwangsfixierung, -behandlung sowie vorläufigen Unterbringung beteiligt waren, stattgegeben. Die Beschwerdeführerin war nach einem Unfall im Krankenhaus fixiert worden, nachdem sie einen weiteren Verbleib entgegen ärztlichem Rat zur weiteren Beobachtung sowie zum Ausschluss schwerwiegender gesundheitlicher Schädigungen abgelehnt hatte. In der Folge stellten die Fachgerichte die Rechtswidrigkeit der Fixierung fest. Zur Begründung hat die Kammer angeführt, dass in den angegriffenen Entscheidungen Bedeutung und Tragweite des Rechts auf effektive Strafverfolgung verkannt werden, weil der Sachverhalt - insbesondere die Tatfolgen - nicht hinreichend aufgeklärt worden ist.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-005.html
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