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Landes-Antidiskriminierungsgesetz in Berlin - wird wohl nix

Foto: H.S.

17.12.2019 - von H.S.

Anders als geplant: das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) ist noch immer nicht verabschiedet. Die Gründe dafür lassen sich leicht finden. Das Berliner Gesetz geht inhaltlich über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG) hinaus. Darin ist der private und der arbeitsrechtliche Diskriminierungschutz geregelt. Der Gesetzentwurf des Berliner LADG regelt darüber hinaus auch den Schutz der BürgerInnen vor Diskriminierung durch staatliches Handeln, also durch Ämter, Behörden, Schulen, Polizei. Und anders als im AGG gehören neben den im AGG aufgeführten Schutzmerkmalen auch die folgenden Merkmale dazu: Fehlende Sprachkenntnisse, chronische Krankheit und der soziale Status einer Person.

Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer Klagewelle, eine Warnung, die vor der Verabschiedung des AGG im Jahr 2006 u.a. vom Bund deutscher Arbeitgeber verbreitet wurde. Die SPD mauert, weil sie eine Schwächung des Neutralitätsgesetzes fürchtet, die Lehrern in Berlin das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbietet. Und die CDU holt den beliebten Begriff ´Monster` der FAZ aus der Mottenkiste der 2006er Jahre und beschwört ein „Bürokratie- und Rechtsverfolgungsmonster“.

Im Koalitionsvertrag des Berliner Senats zwischen SPD, LINKEN und Grünen, im Jahr 2016 abgeschlossen, steht zur Einführung eines LADG:

"Antidiskriminierungsgesetz einführen
Die Koalition wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) einführen, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet.

Das LADG wird die bestehende Schutzlücke bei Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln schließen, den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geben, eine Beweislasterleichterung und ein Verbandsklagerecht enthalten.

Die Koalition wird den Begriff „Rasse“ aus Art. 10 der Berliner Verfassung und weiteren landesrechtlichen Regelungen zugunsten einer Formulierung ersetzen, die den Schutzbereich der rassistisch motivierten Diskriminierung umfasst. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg bringen, welches ein
Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ im o. g. Sinne umfasst, und prüfen, inwiefern eine Ausweitung auf weitere Schutzmerkmale geboten ist.

Die zahlreichen Ausnahmetatbestände des AGG will die Koalition kritisch prüfen. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Umsetzung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie* starten. Berlin beteiligt sich in Kooperation mit den Selbstorganisationen an der UN-Dekade „People of African Decent“ und wird in diesem Zusammenhang Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Diskriminierung Schwarzer Deutscher zu erfassen.

Mit dem LADG erhält die LADS (Landesantidiskriminierungssstelle) eine gesetzliche Grundlage. Sie arbeitet als Teil der Verwaltung, hat zugleich eine Ombudsfunktion für Beschwerden und agiert in dieser Funktion nicht weisungsgebunden. Sie wird insbesondere mit Einsichts- und Beanstandungsrechten ausgestattet.

Institutionelle Routinen und Regeln werden weiterhin auf eine diskriminierende Wirkung hin überprüft werden, um strukturelle Diskriminierung in Verwaltung und Gesellschaft zu identifizieren und zu überwinden. Die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen inner- und außerhalb der Verwaltung wird mit dem Ziel evaluiert, Vorschläge für die Stärkung des diskriminierungsbezogenen Beschwerdemanagements zu entwickeln. Hierbei sind über Modellansätze auch passfähige Lösungen für die Privatwirtschaft zu entwickeln.

Um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt gezielter zu begegnen, wird eine in Diskriminierungsfällen vermittelnde Interventionsstelle aufgebaut. In deren Konzipierung sind Erfahrungen aus institutioneller und selbst organisierter Beratungsarbeit, wohnungswirtschaftlicher Praxis, der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung sowie wissenschaftliche Expertisen einzubeziehen.
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* Fehlanzeige bei Durchsicht der Bundesratsinitiativen des Berliner Senats: Link

- Juni 2019: Berlin bekommt eine Landesantidiskriminierungsgesetz!! Link

- Juli 2011: Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz: Entwurf
Link

Quelle: diverse