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Schleswig-Holstein den Schleswig-Holsteinern

Foto: H.S.

18.03.2020 - von Hanne Schweitzer

Ab Mittwoch, dem 18.3. dürfen Touristen Schleswig-Holstein nicht mehr betreten – das hat die Landesregierung am Dienstagnachmittag beschlossen. Ministerpräsident Daniel Günther, CDU, stellte die neuen Regelungen gemeinsam mit Oppositionsführer Ralf Stegner, SPD, Finanzministerin Monika Heinold, Bündnis 90/Die Grünen, sowie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, FDP, vor. Er habe den Eindruck, die Menschen zeigten großes Verständnis für die bislang getroffenen Vorkehrungen, sagte der Regierungschef. Ob sich die Allparteienriege da nicht mal kräftig täuscht!

Wirtschaftsminister Bernd Buchholz kündigte an, dies könne kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Seit wann fallen Kontrolle und Ordnungsrecht in die Zuständigkeit eines Wirtschaftsministers? Darüber hinaus werden alle touristischen Beherbergungsbetriebe, darunter Hotels und Campingplätze, aber auch Yacht- und Sportboothäfen geschlossen. Alle Touristen seien verpflichtet, ihre Unterkünfte bis zum 19. März zu verlassen.

Was die Regierenden "vergessen" haben, laut zu sagen: Auch die Besitzer von Ferienwohnungen, von denen es in den Tourismushochburgen an Nord- und Ostsee reichlich gibt, weshalb die Tourismusabgabe, die sie zahlen müssen, eine solide Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte ist, dürfen ihre Wohnungen nicht bewohnen oder an andere vermieten. Erst mal gilt das bis zum 19. April 2020. Link

Am 17.März 2020 wurde die gesetzliche Grundlage verabschiedet:
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG)
Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) vom 17. März 2020
Redaktionell korrigierte Fassung in Paragraf 1 Satz 3
Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:

§ 1 Beherbergung
Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angebotenist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Einrichtungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, sind zu schließen. Für bereits beherbergte Personen gilt dies ab dem Tag nach Inkrafttreten.

[b]§ 2 Reisen aus touristischem Anlass

Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

FAZ: Auch die Airbnb-Wohungen bleiben leer: Link

Laut dem Influenza-Bericht des RKI starben bei der schweren Grippewelle 2017/2018 rund 25 000 Menschen in Deutschland – die höchste Zahl an To­des­fällen in den vergangenen 30 Jahren.

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein