Foto: H.S.
10.04.2020 - von Hanne Schweitzer
"Ostern
Auferstehung
Freu` Dich"
las ich gestern auf einem großen Transparent vor einer Kirche, die sich, wie alle anderen auch, widerstandslos dem Verbot von realen Gottesdiensten und Messen meinte anschließen zu müssen. Das hat es selbst zu Pestzeiten im Mittelalter nicht gegeben! Kirchen sind üblicherweise sehr groß und nicht so gut besucht. Genügend Abstand zwischen den KirchgängerInnen wäre also vorhanden...
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Kurztext:
Ein Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heutigem Beschluss einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.
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