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Klage gegen 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingereicht

Foto: H.S.

29.04.2020

Feststellungsklage und Antrag auf einstweilige Anordnung. In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn Jens Wernicke, Kläger
Verfahrensbevollmächtigte:
1.Rechtsanwältin Jessica Hamed, Kanzlei, Bernard Korn & Partner, Mainz, Az.: 365/2020-JH
2.Rechtsanwältin Viviane Fischer, Berlin, Az. 744/2020
3.Rechtsanwalt Prof. Dr. David Jungbluth,Frankfurt am Main, Az. V 2020/5
4.Rechtsanwalt Timo Korn, Kanzlei Bernard Korn & Partner,
gegen
das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie, Klagegegner
wegen:
Feststellung der Unwirksamkeit von Vorschriften der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Klageschrift unter: Link

Die Bitten des Klägers Jens Wernicke, der auch Herausgeber und Autor der Netzpublikation "Rubikon" sind:
Bitte verbreiten Sie diese Klage als Muster und Aufforderung, es mir nachzutun. Ihr Anwalt und die Anwälte Ihrer Freundinnen und Freunde können sich von der Vorarbeit inspirieren lassen und so rascher selbst tägig werden. Jeder und jede kann sich wehren — und umso mehr von uns dies auch wirklich tun, umso rascher kippt der Notstand im Land.
Ein erster Erfolg wurde gestern Abend bereits erzielt: Das Verfassungsgericht des Saarlandes kippte den Hausarrest.

Bitte unterstützen Sie mich in Bezug auf die Gerichtskosten, die beim Gang durch die Instanzen beträchtlich werden dürften: DE30550905000206490638 oder Link.

Bitte melden Sie sich bei der Redaktion, wenn Sie helfen können und wollen. Um in der aktuellen Lage unsere Chancen vor Gericht zu verbessern, benötigen wir dringend medizinische, epidemiologische, statistische Sachverständigengutachten, die den Regierungszauber als solchen entlarven.

Warum ich inzwischen so entschlossen handele, habe ich in meinen letzten Artikeln – hier, hier, hier und hier – skizziert.

Dabei bin ich mit meiner Sorge um unser aller Grundrechte, Würde und leibliches Wohl bei Weitem nicht allein.

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Quelle: Rubikon