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Cum-Ex-Erfinder und Lobbyist soll Bundesverfassungspräsident werden

Foto: H.S.

01.05.2020 - von Herbert Heinritz + Bernhard Eicher+ Hanne Schweitzer

Die vorgesehene Wahl von Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts stößt manch einem bitter auf. Dem höchsten Gericht, das wir haben, soll ein Mann ohne Reputation vorstehen. Der Bund der Betriebsrentner und Rentenzahler schreibt deshalb an die Ländesfürsten und den Präsidenten. Um sie davon in Kenntnis zu setzen, was über den Kandidaten bekannt ist.

Sie schreiben:
"Die Reputation des BVerfG basiert auf der Glaubwürdigkeit der Personen die als Verfassungsrichterinnen und Richter tätig sind. Dies ist mit der vorgesehenen Wahl von Herrn Harbarth als Präsident des BVerfG, aus folgenden Gründen, nicht gegeben:

Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen. Es legt fest: Das Mandat ist die Haupttätigkeit. Doch Herr Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tätig mit jährlichen Millioneneinkommen.

In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigen-tümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.

Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten -keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.

Herr Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz SZA große Unternehmen vertreten.Die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth mit Anderen eine Befassung mit VW.

Harbarth ́s Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater für Unternehmen und für vermögende Privatpersonen tätig. Auch Herr Harbarth war hier tätig.

Als Abgeordneter trat er für harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn –dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert

Die hier angeführten Punkte entsprechen nicht dem Anforderungsprofil eines unabhängigen und neutralen Verfassungsrichters.

Wird die Wahlvon Herrn Harbarth zum Präsidenten des BVerfG nicht verhindert, ist zu befürchten, dass sich die Rechtsprechung des BVerfG im Sozialrechtweiter zu Lasten von zweidrittel der Bevölkerung verschlechtert. Hier sei auf die schon heute nicht mehr nachvollziehbarenUrteile hingewiesen:

BVerfG am 28.10.1994 (1BvR 1498/94)
Definition der Rentenversicherungsbeiträge als „öffentliche Mittel“

BVerfG am 27.02.2007 (1 BvL 10/00)
rückwirkende Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften unterliegen der „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“

BVerfG am 11.11.2008 (1BvL 3/05)
Eigentumsschutznach GG Art. 14 fürVersicherungsbeiträge der gesetzlich Versicherten unterliegen einer „besonderen Ausprägung.“

BVerfG am 06.03.2002 (2 BvL17/99)
Das BVerfG konnte nur mit falschen Daten nachweisen, dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt werden (Quelle: Link. DiesesFehlurteil führte zum Alterseinkünftegesetz und der ungerechtfertigten Besteuerung der Renten

Bei der Besetzung vonKommissionen, als auch bei der Besetzung des BVerfG, zeigt sich welche Kommissionsvorschläge bzw.Urteile politisch erwartet werden. Solche Personalbesetzungen von Institutionen sind kein Vertrauensbeweis in den Rechtsstaat, der zwar viel Recht aber nur wenig Gerechtigkeit kennt und getrieben wird von Interessen und Lobbyisten. So wird das Recht zu einem Geschäftsmodell für Juristen. Deshalb appellieren wir an Sie, setzen Sie ein Zeichen gegen die Implementierung von System-Richtern im BVerfG, die kein Recht sprechen, sondern mit ihrer Interpretation des GG, Recht setzen. Wählen Sie deshalb Herrn Harbarth nicht zum Präsidenten des BVerfGund sorgen Sie damit dafür, dass die Reputation des BVerfG nicht weiter beschädigt wird."

Das ist eine lange lange Liste.
Aber vielleicht haben ja gerade Leute, mit so einer langen Liste heutzutage die besten Chancen auf diesen Job. Weil er geübt darin ist, bestimmte gesellsschaftliche Gruppen zu benachteiligen.


Weitere Infos des BRR
"Am 06.Mai 2020 endet die Amtszeit des BVerfG-Präsidenten Herrn Andreas Voßkuhle. Im Mai noch wird turnusmäßig der Bundesrat einen neuen Präsidenten wählen. Aussichtsreichster Kandidat soll Stephan Harbarth sein. Herr Harbarth entspricht jedoch in keiner Weise dem Anforderungsprofil eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Seine Wahl würde massiv die Reputation des BVerfG beschädigen, weshalb wir uns mit beiliegendem Schreiben (Anhang) an den Präsidenten des Bundesrates und die Bundesratsmitglieder gewandt haben.

Die personelle Besetzung des BVerfG spiegelt die politische Machtverteilung wieder
Derzeit sitzen im Ersten Senat
drei Richter auf CDU/CSU-Vorschlag (Josef Christ, Stephan Harbarth, Henning Radtke),
drei Richter auf SPD-Vorschlag (Gabriele Britz, Johannes Masing, Yvonne Ott),
eine Richterin auf Grünen-Vorschlag (Susanne Baer) und
ein Richter auf FDP-Vorschlag (Andreas Paulus).

Im Zweiten Senat sitzen
vier Richter auf CDU/CSU-Vorschlag (Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulff, Christine Langenfeld, Peter Müller) und
vier Richter auf SPD-Vorschlag (Monika Herrmanns, Doris König, Ulrich Maidowski, Andreas Voßkuhle).

Alleine das Wahlverfahren lässt an der Unabhängigkeit der Verfassungsrichter zweifeln
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen.
Die vom Bundesrat zu berufenden Richter werden mit einer Zweidrittelmehrheit direkt gewählt.
Der Bundestag wählt hingegen zunächst einen Wahlausschuss, der aus zwölf Abgeordneten besteht. Der Wahlausschuss unterbreitet dem Plenum des Bundestags einen Kandidatenvorschlag.
Gewählt ist, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Bundestags erhält.
Verfassungsrichter kann also nur werden wen die „Politik“ für geeignet hält Die Urteile im Sozialrecht werden deshalb auch nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen, sondern „im Interesse eines Zwei-Klassensystems“ von solidarisch und nicht solidarisch Versicherten.

Die Kritik an dem bestehenden Richterwahlverfahren ist über ein halbes Jahrhundert alt
eändert hat sich nichts. Am 27.April 2007 stellte die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) fest: Die Unabhängigkeit der Justiz werde zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt. Und schon der 40. Deutschen Juristentag forderte 1953 Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der Richter zu sichern.

In der Empfehlung des Europarates und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: „Die für die Auswahl der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat.

Jemand, der parteipolitisch exponiert sei, gehöre nicht ans Bundesverfassungsgericht sagte die CDU 1993 und lehnte Herta Däubler-Gmelin (SPD) als Vizepräsidentin ab. Mit der Wahl von Peter Müller CDU 2011 zum Verfassungsrichter wird dieser Grundsatz aufgegeben. Zwischen seiner exponierten politischen Laufbahn (12 Jahre Ministerpräsident des Saarlandes) und seiner Berufung zum Verfassungsrichter lagen nur 3 Monate. Nach Veröffentlichung des BVerfG über die Nebeneinkünfte 2019 der Richterinnen und Richter war der frühere Saarländische Ministerpräsident Peter Müller mit 24.500.- Euro Spitzenreiter.

Vor dem Hintergrund, wie Richter berufen und gewählt werden, ist nachvollziehbar warum alle Klagen bei den Sozialgerichten, seien diese gegen die versicherungsfremden Leistungen, die Ungleichbehandlung in den Parallelsystemen oder die Besteuerung der Renten aufgrund eines nachgewiesenen Fehlurteils, basierend auf der Annahme falscher Daten, erfolglos bleiben. Unsere Justiz kennt im Sozialrecht keine unabhängige und neutrale Richter, da sie in nicht solidarischen Parallelsystemen versichert sind und damit steuerlich von den Solidarlasten der Versicherten in den gesetzlichen Sozialsystemen profitieren. Damit sind sie schlicht System-Richter, die der Politik den Rücken frei halten und die Gewaltenteilung ad absurdum führen.
Sie können unser Schreiben unterstützen, wenden Sie sich mit Bezug auf unser Schreiben an die Bundesratsmitglieder wenden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
ernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.

Quelle: BRR