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Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen + Verlängerungen wg. Covid-19 Pandemie unzulässig

Foto:H.S.

15.05.2020

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen.

Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
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Quelle: BVG, Pressemitteilung Nr. 36/2020 vom 14. Mai 2020