Foto: H.s.
28.05.2020 - von O.G.
Meine Mutter, 96,liegt im Sterben in einem Corona-freien Haus, Betreutes Wohnen. Die lange Isolation hat ihr sehr zugesetzt und sie hat aufgrund des radikalen Kontaktverbotes ihren Lebenswillen verloren. Telefonieren ging nicht, sie ist fast taub.
Ich denke aber, es ist nicht mehr viel Zeit. Die Pflegesachbeauftragte meint auch, nachdem sie meine Mutter kurz gesehen hat, es könnte sehr schnell gehen.
Das Einzige was meine Mutter jetzt braucht, ist meine liebevolle Zuwendung und Anwesenheit.
Im Hospiz gibt es derzeit eine sehr humane und uneingeschränkte Besuchszeit für die Angehörigen der Sterbenden, inclusive Übernachtung für Angehörige; aber so kurzfristig bekomme ich keinen Platz.
Die Landesregierung NRW antwortete mir auf meinen Eilantrag für eine Ausnahmeregelung am 28. April, im Falle einer ethischen Begründung können Ausnahmeregelungen für Besuche von der Heimleitung durchaus selber bestimmt werden.
Können Sie (Verantwortlich Zeichnender bei der Stadt Köln) mir bitte sagen:
Wer bestimmt denn nun tatsächlich, die Kölner Feuerwehr oder die Landesregierung?
PS.
Ein nur halbstündiger täglicher Besuch in der Wohnung meiner Mutter ist derzeit, wenn diesem von der Einrichtung stattgegeben würde, für mich aufgrund der langen Anfahrt und aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes nicht zumutbar. Und nicht zuletzt verstärkt diese Kürze nur den Leidenszustand meiner Mutter. (Ich durfte gestern zu ihr, ihre Worte waren: "Bitte nimm mich mit", "lass mich nicht alleine")
Ist das eigentlich verantwortbar?
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