Diskriminierung melden
Suchen:

Berlin: Landes-Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet

Foto: H.s.

04.06.2020 - von Hanne Schweitzer

Das Verbot der Ungleichbehandlung in Artikel 3 des GG, und die Berliner Verfassung brauchen Unterstützung. Am Donnerstag, 4.6.2020, wurde deshalb mit den Stimmen von SPD, Linkspartei und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Berlin ist damit das erste Bundesland, das u.a. die behördliche Diskriminierung von BürgerInnen verbietet. „Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft“, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Es hat gedauert, bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Der erste Entwurf wurde von Alexander Klose (Büro für Recht und Wissenschaft) erarbeitet und am 5.Juli 2011 im Berliner Abgeordnetenhaus vorgestellt. In 19 Jahren und sechs Monaten! schleift sich manches ab.

Nun verstößt es fortan gegen das Gesetz verstoßen, wenn Verwaltung oder Behörden BürgerInnen diskriminieren - Wegen ihres Alters oder Geschlechts, wegen fehlender Sprachkenntnisse, wegen der Religion oder der ethnischen Herkunft, wegen einer chronischen Krankheit oder der Hautfarbe, wegen der sexuellen Identität oder einer Behinderung oder auch wegen des sozialen Status`.
Nicht nur das. Liegen nach Überzeugung eines Richters "glaubhafte Tatsachen" für eine Diskriminierung vor, müssen etwa die Dame vom Wohnungsamt oder der Polizist widerlegen, dass sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben, und belegen sich korrekt und gesetzestreu verhalten zu haben.

Die Berliner CDU forderte, zuverlässig wie alle CDUs in ähnlicher Situation, den Stopp des LADS. "Polizisten werden zum Freiwild", kommentiert die WELT den Gesetzentwurf. Andreas Geisel, Innensenator, SPD, beruhigend: Schadensersatzansprüche könnten ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet werden, nicht gegen Polizisten." Nicht die Diskriminierer zahlen also die Strafe, sondern das Land. Doch die Opposition schäumt. In der WELT am Sonntag vom 7.6.20 z.B. wird §7 des Gesetzes kommentiert "als eine rechtsstaatswidrige Umkehr der Beweislast, eine Einladung zum Missbrauch und eine abenteuerlich lebensferne Schwächung der sowieso schon auf dem Zahnfleisch krauchenden Sicherheitsbehörden". Ach, die Sicherheitsbehörden, sie kriechen auf dem Zahnfleisch, weil in Paragraf 7 des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes der Satz steht: „Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen §2 oder §6 überwiegend wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen.“ Die Behördenmitarbeiter müssen also beweisen, dass sie sich nicht diskriminiert haben, was soll daran rechtstaatswidrig oder gar "Unfug" sein?

Deutschlandfunk, Magazin, 16.7.2020:
Seehofers Albtraum: Erste Bilanz des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes [AUDIO]
Link

---
"Landes-Antidiskriminerungsesetz in Berlin - Wird wohl nix" von Hanne Schweitzer Link

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung