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Frühverrentung erst mit 63 möglich

02.01.2006

Die Altersgrenze für den frühesten Beginn einer Frührente oder einer vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, oder nach einer Altersteilzeit wird mit Beginn des Jahres 2006 stufenweise von 60 Jahren auf 63 Jahre angehoben.

Betroffen sind davon alle, die seit Beginn des Jahres 1946 geboren wurden. Wer im Januar 46 zur Welt kam, kann erst mit 60 Jahren und einem Monat in Altersrente gehen. Wer im Dezember 1948 oder später geboren wurde, kann erst mit 63 Jahren wegen Arbeitslosigkeit Frührente beziehen oder diese nach Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Ein früherer Zeitpunkt des Rentenbezugs ist nicht mehr möglich, auch bei Inkaufnahme höherer Abschläge. Vertrauensschutz genießen alle, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden und schon vor dem 1. Januar 2004 ihre Frühverrentung mit dem Arbeitgeber verbindlich vereinbart haben.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3067
Quelle: FAZ, 31.12.2006

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27.12.2005: 130,00 Euro Rente
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