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04.08.2020 - von Christine Aschenberg-Dugnus
vielen Dank für Ihre Email vom 13. Juli 2020. Ihr Schreiben wurde mir von unserem Fraktionsvorsitzenden, Christian Lindner MdB, aufgrund meiner Funktion als gesundheitspolitische Sprecherin mit der Bitte um Übernahme zugeleitet.
Sie sprechen sich darin für ein Ende der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen aus.
Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass wir dieses Anliegen unterstützen.
Die schwarz-rote Koalition hat im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das ist leider nur ein kleiner Schritt, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wird damit nicht vollständig aufgelöst. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, um die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat.
Wir setzen uns deshalb als auch weiterhin Fraktion für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden. Dazu haben wir in der Bundestagsdebatte zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen entsprechenden Entschließungsantrag (Link eingebracht. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen aber nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten gehen, sondern müssen über Steuermittel ausgeglichen werden. Weil es sich um eine Investition in die Zukunft der Alterssicherung handelt, ist es deshalb richtig, dass dafür der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend erhöht wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus
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