Diskriminierung melden
Suchen:

Corona-Maßnahmen vor Gericht: Masken / Rechtstaatlichkeit / Dr. Söder

Foto: H.S.

17.08.2020 - von JESSICA HAMED

Die Rechtsanwältin Jessica Hamed informiert auf der Webseite der Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“. Dabei geht es insbesondere um den Eilantrag eines Richters in Thüringen, den bayerischen Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit sowie dem Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder.

Infektionslage in Thüringen im Zeitpunkt der Antragstellung: 6 COVID-19-Patient*innen standen am 05.08.2020 in Thüringen 312 freie Intensivbetten und 621 andere Patient*innen in intensivmedizinischer Behandlung gegenüber. In Thüringen gab es mit Stand 07.08. 3.413 Infizierte, 3.200 Genesene und 182 Verstorbene – mithin lediglich 31 aktive Fälle bei 2,1 Millionen Einwohner*innen.

I.
Am 7. August 2020 habe ich für meinen Mandanten, einen Thüringer Richter, einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die immer noch fortgeltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maskenpflicht) und das Abstandsgebot gestellt. [1] Es handelt sich hierbei um den zweiten Eilantrag dieser Art meines Mandanten. Den ersten Antrag reichte er am 15. Juni 2020 ein, am 3. Juli 2020 wurde sein Antrag abschlägig beschieden. [2] ...

In Kürze unsere Argumente unter: Link

Quelle: ckb-anwaelte