Foto: H.S.
20.06.2023 - von BMFSFJ
Der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) der Europäischen Union hat sich in Luxemburg auf eine europaweite Stärkung von Gleichbehandlungsstellen verständigt. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer haben sich auf zwei Richtlinienvorschläge der Kommission zu Standards für Gleichbehandlungsstellen geeinigt.
Ziel dieser Vorschläge sind verbindliche Standards für die Unabhängigkeit, Ressourcenausstattung und Kompetenzen nationaler Gleichbehandlungsstellen. Dazu die
Bundesministerin Lisa Paus: „Die Richtlinienvorschläge sind ein gutes Signal für mehr Schutz vor Diskriminierung in Europa. Wenn Gleichbehandlungsstellen überall in der EU finanziell gut ausgestattet werden, unabhängig in ihrer Tätigkeit sind und mehr Befugnisse erhalten, können von Diskriminierung betroffene Menschen besser beraten und effektiver geschützt werden.
In der Bundesrepublik übernimmt diese Aufgabe mit Erfolg die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Doch auch Deutschland kann besser werden bei Prävention, Beratung und Rechtsdurchsetzung. Ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die noch ausstehende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, für das das Bundesministerium der Justiz die Federführung hat.“
Der EPSCO hat über zwei inhaltlich parallele Richtlinienvorschläge abgestimmt:
1.
„Diversity“-Richtlinienvorschlag unter anderem über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Sie soll gelten im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters einer Behinderung und ihrer sexuellen Identität sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
2.
„Gender“-Richtlinienvorschlag unter anderem über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.
Die Europäische Kommission hatte die beiden Vorschläge am 7. Dezember 2022 veröffentlicht. Zuvor hatte sie festgestellt, dass der Schutz vor Diskriminierung in der EU sehr ungleich ist, was auch mit der unterschiedlichen Umsetzung der nationalen Gleichbehandlungsstellen zusammenhänge, deren Ausgestaltung und Ausstattung bisher weitgehend im Ermessen der Mitgliedstaaten stehen. Die schwedische Ratspräsidentschaft hat beide Vorschläge seit Januar 2023 mit hoher Priorität erfolgreich verhandelt.
Die beiden Vorschläge werden in zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Die im EPSCO beschlossene Allgemeine Ausrichtung der Richtlinienvorschläge zu Mindeststandards der Gleichbehandlungsstellen stellt für beide Richtlinien den ersten Schritt auf dem Weg zur Verabschiedung dar.
Während der „Diversity“-Richtlinienvorschlag grundsätzlich nur noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf, wird der „Gender“-Richtlinienvorschlag im sogenannten Trilog noch zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament verhandelt und kann hier auch noch inhaltlich verändert werden.
Web-Ansicht: Link
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
07.06.2023: Bundesarbeitsgericht: Tarifverträge in Leiharbeit wirksam!
24.05.2023: AGG-Reform: Beirat der Antidiskriminerungstelle appelliert an Bumi für Justiz
16.05.2023: DBSV fordert starkes Gesetzespaket gegen Diskriminierung und Barrieren
Alle Artikel zum Thema
Justiz