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Gesetzentwurf, Stellungnahmen + Petition zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Foto: H.S.

18.11.2020 - von H.S.

Der Bundestag stimmt am Mittwoch, dem 18. November 2020, nach einstündiger Debatte namentlich über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) ab.

Abgestimmt wird auch über fünf Anträge der AfD, zwei Anträge der FDP sowie jeweils einen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesundheitsausschuss und beim zweiten FDP-Antrag der Familienausschuss legen dazu Beschlussempfehlungen vor. Siehe: Link
Liveübertragung: Mittwoch, 18. November, 12 Uhr

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🚩 Folgende Änderungen des bisherigen Gesetzentwurfs sind von den
Ausschüssen empfohlen worden für die heute, im Zeitraum von einer Stunde geplante Verabschiedung des von CDU/CSU und SPD eingebrachten dritten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".

🔹in § 5 (PDF der geänderten Fassung S.13
Link

🔴 epidemische Lage von nationaler Tragweite kann festgestellt werden,
sobald und solange die WHO "gesundheitliche Notlage … ausgerufen hat"
oder die "Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit … in
der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet" (S. 13)

🟢 epidemische Lage ist aufzuheben, wenn Voraussetzungen nicht mehr
vorliegen (S. 13)

🟢 während epidemischer Lage "unterrichtet die Bundesregierung den
Deutschen Bundestag regelmäßig mündlich über die Entwicklung …" (S. 13)

🔹 in § 28a (PDF der geänderten Fassung, S. 23 ff):

🔴 neu: Hygienekonzepte für alle "Angebote mit Publikumsverkehr"

🔴 neu: "… Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder
Veranstaltungsteilnehmern"

🟢 neu: hier haben die Verantwortlichen "sicherzustellen, dass eine
Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist"
(also kein Eintragen in Listen mehr)

🟢 neu: "Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der
Aushändigung auf Anforderung an die … zuständigen Stellen verwendet werden"

🔴 neu: "Untersagung oder Beschränkung … der Sportausübung"

🔴 neu: "Untersagung … von Reisen" (nicht mehr nur Beschränkungen!)

🔴 neu: "Schließung … von Betrieben, Gewerben" (nicht mehr nur Einzel-
oder Großhandel)

🔴 neu: "Untersagung … des Betretens [für enge Angehörige] … von
Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens" inkl. "Alten- oder
Pflegeheimen, … Behindertenhilfe, Entbindungseinrichtungen oder
Krankenhäusern"

🔴 neu: "Schließung von … Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen
der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen"

🔴 neu: "Untersagung von … Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen [auch
nach Artikel 8 GG ‼️] sowie religiösen oder weltanschaulichen
Zusammenkünften" (auch ohne zwingende Erfordernis!)

🔴 neu: Schutzmaßnahmen "sind zu ergreifen" (nicht mehr: "kommen in
Betracht") je nach Inzidenzwert ("Neuinfektionen" pro 100.000 Einwohner):
– spätestens ab Wert 50: "umfassende"
– spätestens ab Wert 35: "breit angelegte" Schutzmaßnahmen

🔴 neu: "Nach Unterschreitung eines … Schwellenwertes können die …
Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur
Verhinderung der
Verbreitung [von COVID-19] erforderlich ist.

🟢 neu: "Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz
1 und § 28a Absatz 1 erlassen werden [inkl. den oben genannten], sind …
zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier
Wochen; sie kann verlängert werden."

🟢 neu: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen … sind soziale,
gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und
die Allgemeinheit … zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer
wirksamen Verhinderung der Verbreitung [von COVID-19] vereinbar ist.
Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die
für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den
Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung … nicht
zwingend erforderlich ist."

🔴 neu: "Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag …
festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die
[Verordnungen der Länder] auch angewendet werden, soweit und solange
sich [COVID-19] nur in einzelnen Ländern ausbreitet und das Parlament in
einem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 dort
feststellt."


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Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) zu der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Notwendige Handlungsfähigkeit sicherstellen – Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahren vom 16.Oktober 2020 unter: Link

Stellungnahme Deutscher Landkreistag vom 26.Oktober 2020 unter: Link

Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium vom 28. Oktober 2020 unter: Link

Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Oktober 2020, Seite 36 unter: Link

Stellungsnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, BT‐DRS. 19/23944 vom 3. November 2020 und zum Änderungsantrag1 BT‐DRS.19(14)245.1 vom 11.November2020 unter: Link

Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 03.November 2020 (BT-Drucksache 19/23944) Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. November 2020 unter: Link

Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 9.11.2020 unter: Link

Stellungsnahme Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) vom 9.November 2020 unter: Link

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 10.11.2020 unter: Link

Stellungnahme vom Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) vom 10. November 2020 siehe: Link

Stellungnahme Deutscher Caritasverband vom 10. November 2020 unter: Link

Stellungnahme Aktionsbündnis Patientensicherheit vom 10.November 2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständige Dr. Andreas Kießling, Juristische Fakultät Ruhr-Uni Bochum vom 10.11.2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständige Prof. Dr. Anika Klafki, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Friedrich Schiller Uni Jena, vom 10.November 2010 unter: Link

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 10.November 2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständiger Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Kommunalwissenschaftliches Institut, Westfälische Wilhelms-Universität Münster vom 10. November 2020 unter: Link

Stellungnahme ver.di Vereinigte Dienstleistungewerkschaft vom 10.November 2020 unter: Link

Stellungnahme Bundesverband Mehr Demokratie vom 10.November 2020 unter:
Link

Stellungnahme Deutscher Landkreistag vom 10.November 2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständiger Prof. Dr. Christoph Möllers vom 11.11.2020 unter: Link

Stellungnahme Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) vom 11.11.2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständiger Prof. Dr. Michael Brenner, Rechtswissenschaftliche Fakultät Uni Jena vom 11.November 2020 unter: Link

Stellungnahme Einzelsachverständiger Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger vom 12.12.2020 unter: Link

Stellungnahme des Verbands Privater Krankenversicherungen (PKV) vom 11.11.2020 unter: Link

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Petition: Neuauflage des Informationsschutzgesetzes zur Ermächtigungsgrundlage. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020 nicht zu verabschieden, Siehe: Link

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung