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DEMOKRATIEDÄMMERUNG !??!! VERORDNUNGSREGIME!??!!

Foto: H.S.

18.11.2020 - von German Gresser

Offener Brief an die Abgeordneten des Bundestages zum Thema:
Abstimmung am 18.11.2020 wg. "Bevölkerungsschutzgesetz"
(3. Corona- Infektionsschutzgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

der Petitionsausschuss des Bundestages erhielt von 229.199
Petenten die Aufforderung, dass der Bundestag die Neuauflage
des Infektionsschutzgesetzes NICHT in der vorliegenden Fassung
verabschieden möge.

Der Unterzeichner sowie dessen mehr als 100 Freunde, Bekannte
und Verwandte schließen sich dem an mit der Begründung, die
der Redakteur Milosz Matuschek in der Zeitschrift WELT Rubrik
Kultur Titel: "Bevölkerungsschutzgesetz" "Demokratiedämmerung"
am 16.11.2020 veröffentlicht hat.

Hier der LINK zu diesem Artikel: Link

Einige Zitate:

"...das Infektionsschutzgesetz in aktueller (Neu-) Fassung sieht in § 28
Absatz 1 eine GENERALKLAUSEL für staatliche Maßnahmen vor. Das ist
keine ausreichende Rechtsgrundlage, sie ist zu allgemein..."

"..der Souverän, also die Bürger, muss seine Erlaubnis geben, wenn in
seine Grundrechte eingegriffen wird. Das ist Volkssouveränität..."

"..Was die Regierungskoalition hier vorstellt, ist eine GESETZESFARCE.
Eine eilige Flickschusterei mit weitreichenden Folgen...damit ein Schlag
ins Gesicht der parlamentarischen Demokratie.."

"Die Feststellung der epidemischen Lage...Hierbei handelt es sich um
einen UNBESTIMMTEN Rechtsbegriff, für den es in Gesetz KEINE
DEFINITION gibt..."

"... Ein UNBESTIMMTER RECHTSBEGRIFF wird also durch weitere, ebenso
unbestimmte Begriffe "erklärt", die letztlich jedoch im Ungefähren
versanden..."

"..Das rechtliche Problem besteht aber im Kern darin, dass die
"Feststellung der epidemischen Notlage" ein verfassungsrechtlich
hochgradig problematisches AUSNAHMERECHT auslöst und ihre
dauerhafte AUFRECHTERHALTUNG den fatalen Anschein eines
verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen (also unzulässigen)
AUSNAHMEZUSTANDES setzt..."

"...Die Vorschrift (das neue, abgeänderte 3. Infektionsschutzgesetz)
lässt keinerlei ABWÄGUNG der grundrechtlich betroffenen
Interessen erkennen, sondern will offenbar einseitig das
bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren.."

"...Drittens die fehlende Bestimmtheit. Das Grundgesetz setzt voraus,
dass aus der gesetzlichen ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE Inhalt, Zweck
und Ausmaß der Rechtsverordnung erkennbar sein muß. Das Gesetz
in der jetzigen Form ist eine Wundertüte. Eine BLANKOVOLLMACHT
für ein VERORDNUNGSREGIME des Bundesgesundheitsministers..."

VERNEINUNG der MEDIZINISCHEN GRUNDLAGEN zum Erlass eines SHUTDOWN

Die bevorzugten und anscheinend von Anfang an alleinigen seuchenpolitischen
Berater der Bundesregierung, die Herrn Professoren Wieler, Drosten und Lauterbach
hatten mit wissenschaftlich zumindest weit übertriebenen, wenn nicht gar haltlosen
theoretischen "Hochrechnungen" übelste Szenarien (Millionen Tote durch Corona
in Deutschland) prognostiziert und damit in unverantwortlicher Weise Angst und Panik
in der Bevölkerung aber auch unter den Politikern erzeugt. Und machen dies auch
noch ständig weiter in den Medien.

Dies hatten namhafte internationale Wissenschaftler von Anfang an verneint
und begründeter maßen als falsch oder zumindest stark übertrieben bezeichnet.

Der international hoch-renommierte Nobelpreisträger Prof. John Ioannidis hat
dies mit neuesten Studien am 14. Oktober 2020 bestätigt und sogar die WHO
hat seinen Ergebnissen zugestimmt, dass die "Infektionstödlichkeitsrate" (Infection
Fatility Rate IFR) von Covid-19 jedenfalls in Deutschland bei lediglich circa 0,1 % bis
0,2 % liegt und also um den Faktor 10 niedriger ist, als von den Untergangspropheten
angekündigt wurde.

Siehe dazu Studienergebnisse Prof. Ioannidis

Das FAZIT von Prof. Ioannidis: Covid-19 (Corona) entspricht in der Letalität
(Sterblichkeitsrate = Anteil der Erkrankten, die irgendwann an Corona
sterben, ziemlich exakt der üblichen Winter-Virusgrippe (Influenza)

Unter diesen ERWIESENEN medizinischen Gesichtspunkten sind
weitere LOCKDOWN- Maßnahmen keinesfalls (mehr) gerechtfertigt
weil sie in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen und auch aus
diesem Grund ist die geplante Gesetzesnovelle unnötig und
vom Parlament abzulehnen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen
Interessen der Bevölkerung in Betracht gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

-------
Am 13.11.2020 meldet die WELT:
... „Wurde heute viermal auf Covid getestet. Zwei Tests waren negativ, zwei positiv.“ ... “Irgendetwas ist hier äußerst dubios”, twitterte der Milliardär (Elon Musk), der wiederholt Zweifel an der Viralität von Corona geäußert und die Ansicht bekundet hatte, die Letalität werde übertrieben dargestellt.
“Selbes Gerät, selber Test, selbe Krankenschwester”, schrieb Musk. „Antigen-Schnelltest von BD.”

...Richterbund zum neuen Infektionsschutzgesetz: „Richtiger Schritt“

An diesem Mittwoch sollen Bundestag und Bundesrat die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beraten.
Aus Sicht des Deutschen Richterbundes können die detaillierteren Regeln für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Der Bundestag richtet sich dennoch auf massive Proteste von Corona-Leugnern ein.

- Richterbund zum neuen Infektionsschutzgesetz
Beitrag von Markus Decker, Tim Szent-Ivanyi, Andreas Niesmann am 18.11.2020, 0:01 Uhr
unter: Link

Quelle: German Gresser