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Verbot von Altersdiskriminierung in Thüringer Landesverfassung ?

Foto: H.S.

24.11.2020 - von H.S.

Seit Monaten wird in Thüringen über die Änderung der Verfassung bzw. über die Aufnahme neuer Staatsziele beraten. Dazu gehört u.a. die Förderung des Ehrenamts und die Forderung, ein Verbot von Altersdiskriminierung in die Verfassung aufzunehmen. Diese kam alleine von der CDU. Der Landesseniorenrat und der Thüringer Seniorenverband haben den Vorschlag begrüßt, ein Verbot von Altersdiskriminierung als Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung festzuschreiben.

Es gebe diskriminierende Verhaltensweisen, durch die Menschenrechte von älteren Menschen gefährdet würden, sagte Jan Steinhaußen, der Geschäftsführer des Landesseniorenrates während einer Anhörung im Landtag am 24.11.2020. Von Altersdiskriminierung seien jüngere Menschen in der Regel nicht im gleichen Ausmaß betroffen, ein solches Staatsziel könne aber gleichzeitig auch junge Menschen schützen. Alte Menschen seien besonders im Pflege- und Krankenhausbereich vielfach Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Demenzkranke würden dort oft mit Medikamenten ruhig gestellt statt dass sich die Pflegekräfte würdevoll um sie kümmerten, so Steinhaußen. Auch existiere in vielen Pflegeheimen keine ausreichende medizinische Betreuung durch HNO- oder Augenärzte oder Gynäkologen für Patienten, die die Heime nicht mehr verlassen könnten. Das seien gravierende Fälle von Altersdiskriminierung, die die Lebensqualität dieser Menschen massiv beeinträchtige. Der Landesvorsitzende des Thüringer Seniorenverbands BRH, Jürgen Pfeffer, betonte, dass mit einem Verbot von Altersdiskriminierung in der Landesverfassung keineswegs Sonderrechte für lebensältere Menschen festgeschrieben würden.

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen - Aufnahme von Staatszielen vom 5.6.2020 unter: Link

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des
Freistaats Thüringen - Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten vom 23.9.2020 siehe: Link

Landtag Thüringen:
Information zu den Gesetzentwürfen eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU v. 26.11.19, der Fraktion der AfD v. 04.12.19 und der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 05.06.20

Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe sehen eine Änderung der Thüringer Verfassung (ThürVerf) durch die Aufnahme von einer bzw. mehreren neuen Staatszielbestimmungen vor. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. So enthalten u. a. die Artikel 15, 19 Absatz 1 Satz 2, 20 Satz 3, 29 und 32 derartige Staatszielbestimmungen.

1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht vor, den Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes als neuen Artikel 16 a sowie das Prinzip der Nachhaltigkeit als neuen Artikel 16 b als Staatsziele in der Thüringer Verfassung festzuschreiben.

2. Auch der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht die Aufnahme der Förderung des Ehrenamts als neue Staatszielbestimmung in die Thüringer Verfassung vor. Mit der Aufnahme eines neuen Artikel 30 a soll die ehrenamtliche Tätigkeit unter Beachtung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität besonderen Schutz und Förderung genießen.

3. Im Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von sechs Staatszielen vorgesehen:
(1) In einem neuen Absatz 3 des Artikels 30 soll die Förderung des Ehrenamts,
(2) in einem neuen Artikel 32 a das Prinzip der Nachhaltigkeit sowie
(3) in einem neuen Absatz 3 des Artikels 1 ThürVerf die Abwehr der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistischer, antisemitischer oder menschenfeindlicher Aktivitäten aufgenommen werden.
(4) Daneben soll Artikel 2 Absatz 4 ThürVerf um den Satz, dass Inklusion ein Menschenrecht ist, ergänzt werden sowie eine ausdrückliche Bezugnahme auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) erfolgen.
(5) In Artikel 19 Absatz 1 ThürVerf sollen zudem der Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere deren Mitspracherechte in eigenen Belangen und die wesentliche Berücksichtigung des Kindeswohls unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) verankert werden. (6) In Artikel 31 sollen weitere Konkretisierungen für die Regelungsbereiche Umwelt- und Naturschutz erfolgen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in den Drucksachen 7/27/48/897 verwiesen.[/b] Siehe: Link und Link

Stellungnahme des Landesseniorenrates Thüringen zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD — der Fraktion der CDU - der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Staatsziels der Ehrenamtsförderung vom 7.8.2020 siehe: Link

E i n l a d u n g zur 11. S i t z u n g a m D i e n s t a g , d e m 2 4 . 1 1 . 2 0 2 0 , 0 9 . 0 0 U h r ( a u ß e r p la n m ä ß ig e Si t zu n g ) in Erfurt, Landtag, Plenarsaal (Und Liste der
siehe: Link
Dort im Anhang 1: Liste der Anzuhörenden zu dem Themenkomplex "Schutz vor Altersdiskriminierung". Die Stellungnahmen liegen noch nicht schriftlich vor.
Im Anhang 2: Liste der Anzuhörenden zu dem Themenkomplex "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse".

Quelle: Thüringer Landtag, t-online