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Wohlfahrtsverbände nutzen Insolvenzverfahren zur Sanierung

Foto: H.S.

31.10.2023 - von gewerkschaftsforum-.de

Nach dem für den Konzerneigentümer erfolgreiche Galeria Karstadt Kaufhof – Insolvenz im Schutzschirmverfahren haben auch andere Konzerne die Insolvenz als neues Geschäftsmodell entdeckt. Nun ist auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) auf diesen lukrativen Zug aufgesprungen. Der AWO-Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe mit 4.300 Beschäftigten hat Insolvenz beantragt und das Amtsgericht Bielefeld eröffnete ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren. ...

So kann auch die AWO in Ostwestfalen durch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einmal den Gesamtkonzern mit öffentlichen Mitteln sanieren und zum anderen die für sie zu hohen Personalkosten durch das Insolvenzgeld und die erleichterte Entlassung der Beschäftigten erheblich senken.

Die AWO in Ostwestfalen hat nach ihrer Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch 2020 als Jahresabschluss 185 Millionen Euro umgesetzt, davon 59 Prozent mit Kindertagesstätten. Dennoch soll sie sich seit Jahren in einer finanziellen Krise befinden. Im vergangenen Jahr sollen einige Einrichtungen vor der Schließung gestanden haben. Damals hat man begonnen, die Strukturen zu verändern und nun will die AWO die „bereits vorliegenden Pläne in der Eigenverwaltung konkretisieren“. ...

Im Folgenden wird der Blick auf das Insolvenzrecht in Deutschland gerichtet, das solche Spielchen zur Profitsteigerung auf dem Rücken der Beschäftigten ermöglicht. ...
- Herkömmliche Insolvenzverfahren ...
- Insolvenz in Eigenverwaltung ...
- Eigenverwaltung ist schon konstruktionsbedingt anfällig für Missbrauch ...
- Schutzschirmverfahren als besondere Variante der Eigenverwaltung ...
- Geschäftsmodell für Wirtschaftskanzleien ...
- Geld und Sachwerte sind nicht weg, sondern nur woanders ...


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Quelle: gewerkschaftsforum.de