Diskriminierung melden
Suchen:

Kein Freibetrag für Betriebsrentner wenn Bemessungsgrenze überstiegen

Foto: H.S.

15.01.2021 - von R. Lang

Im Nachtrag zu meiner unten nochmals aufgefühtrten Mail, wollte ich gerne den jetzigen und zukünftig betroffenen RentnerInnen mitteilen, dass man den für die Betriebsrentner eingeführten Freibetrag nicht bekommt, wenn man die Bemessungsgrenze übersteigt.

Das bedeutet, dass man die ca. 25,-- Entlastung pro Monat nicht bekommt, wenn die BFA- plus Betriebsrente zwar unter der Bemessungsgrenze liegt aber mit dem fiktiven auf 120 Monate aufgeteilten Zusatzeinkommen die Grenze übersteigt.
Mit der Ansparung für das Alter mit Direktversicherung, Abfindungen, zurück gestellte Prämien und ähnliches, wird man nochmals abgezockt. Diese Politik ist schon sehr eigenartig und ungerecht.
Meiner Meinung nach sollte sich diese Freigrenze nur auf die echten Rentenzahlungen beziehen.
mit freundlichen Grüssen
R. Lang

Erste Mail vom 16.11.2019 von R.L.
Mit der BfA und Siemens-Rente würde ich nie über die Bemessungsgrenze kommen, doch durch das fiktive Monatseinkommen durch Umrechnung der Abfindung, Übergangszahlung, deferred compensation sowie Direktversicherung (komplett selbst bezahlt) wird diese Grenze überschritten. Durch die jährliche Anpassung der Bemessungsgrenze steigt dann der Zusatzbeitrag überproportional, da die erhaltenen Zahlungen fixe Beträge sind und keiner Steigerung unterliegen, sondern durch Inflation und 0-Zinspolitik immer weniger Wert sind.

So kommt es, dass ich vor 8 Jahren ca. 90,-- bezahlt habe und diese sich bis heute auf 170 erhöht haben, nächstes Jahr ca. 200, --da die Bemessungsgrenze (2012 ca. 3.800,- ; 2019 ca. 4.500,-) weiter angehoben wird.

Dies ist eine weitere Ungerechtigkeit und Abzocke durch die GKK.

Meiner Meinung nach müsste der Betrag beim Übergang in den Ruhestand festgeschrieben werden und für die 120 Monate konstant bleiben. Die Erhöhungen der BFA Rente und Firmenpension werden bei der Bemessung der GKK Beiträge immer automatisch angepasst. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze soll ja die Erhöhung der Einkommen für die GKK kompensieren, was ja bei fiktiven Zusatzeinkommen eigentlich gegenläufig ist.

Quelle: Mail an die Redaktion