08.12.2020
Der Anrechnungsausschluss für Dienstzeiten vor Vollendung des 30. Lebensjahrs benachteiligt den Arbeitnehmer zwar wegen des Alters nach § 3 Abs. 2 AGG. Die Nichtberücksichtigung dieser Dienstzeit ist jedoch gerechtfertigt; sie dient einem legitimen Ziel und ist sowohl angemessen als auch erforderlich iSv. § 10 Satz 3 Nr. 4, Satz 1 und Satz 2 AGG.
Siehe dazu das Urteil des BAG Link
und den Text dazu bei Rechtslupe.de unter: Link
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