Diskriminierung melden
Suchen:

Alterseinkünftegesetz: Direktversicherung betroffen

30.04.2004 - von Hanne Schweitzer

Der Bundestag, also die Mehrheit der gewählten VolksvertreterInnen, hat das Alterseinkünftegesetz geschlossen. Damit soll die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen geregelt und die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichbehandlung aller BezieherInnen von Alterseinkünften geregelt werden.

Bestandsrenten und Neurenten ab 2005 bleiben bis zu einer Rente von rund 18.900 Euro/Jahr (rund 1.575 Euro/Monat) für Alleinstehende grundsätzlich steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge.

Steuerfreiheit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge:
Ab 2005 werden 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Altersvorsorge - und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - durch die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von einer Einkommensteuerbelastung freigestellt, bis maximal 60 Prozent von 20.000 Euro pro Jahr, d.h. 12.000 Euro.

Dieser steuerfreie Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen steigt sukzessive bis zum Jahr 2025 auf 20.000 Euro.

Streichung steuerlicher Privilegien der Kapitallebensversicherungen:
Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen, wie Sonderausgabenabzug, und Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit gilt nicht mehr für Verträge, die ab Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen werden.

Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung:
Künftig werden die Beiträge für eine Direktversicherung steuerfrei gestellt. Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird langfristig in allen Fällen zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden, d.h. die Steuer zahlt man als RentnerIn.

Riester-Rente:
Und weil die EU es vorschreibt, müssen endlich auch deutsche Versicherungsunternehmen, die staatlich geförderte Riesterrenten anbieten, ab 2006 endlich einheitliche Tarife für Männer und Frauen - so genannte Unisex-Tarife - vorsehen. Bislang mußten Frauen in der Bundesrepublik mit der Begründung, dass ihre Lebenserwartung höher sei, als die der Männer bei Riesterrenten-Verträgen (und nicht nur da) einen höheren Beitrag als Männer zahlen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=483
Quelle: diverse

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
28.04.2004: Brief vom Bundesministerium der Justiz - Thema: Altersdiskriminierung
20.04.2004: Volker Becks Bedenken
19.04.2004: Brief an Volker Beck wg. AD-Gesetz

Alle Artikel zum Thema Justiz