20.04.2004 - von H. Schweitzer
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen formulierte in einem Brief seine Bedenken gegen die Aufnahme von Lebensalter in ein zivilrechtliches Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung.
Er schreibt: „Es muss darauf geachtet werden, dass ein gesetzliches Gleichbehandlungsgebot nicht dazu führt, bestehende Senioren- oder Jugendvergünstigungen in Frage zu stellen. Insofern sind beim Merkmal Alter besondere Regelungen erforderlich, damit tatsächliche Diskriminierungen und nicht gesellschaftspolitisch durchaus erwünschte „Ungleichbehandlungen“ wie verbilligte Senioren- oder Jugendtarife erfasst werden.“
Volker Beck hat leider bei dieser Argumentation übersehen, dass die EU-Richtlinien ausdrücklich sagen: Bestehende Vergünstigungen können erhalten bleiben.
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