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Volker Becks Bedenken

20.04.2004 - von H. Schweitzer

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen formulierte in einem Brief seine Bedenken gegen die Aufnahme von Lebensalter in ein zivilrechtliches Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung.

Er schreibt: „Es muss darauf geachtet werden, dass ein gesetzliches Gleichbehandlungsgebot nicht dazu führt, bestehende Senioren- oder Jugendvergünstigungen in Frage zu stellen. Insofern sind beim Merkmal Alter besondere Regelungen erforderlich, damit tatsächliche Diskriminierungen und nicht gesellschaftspolitisch durchaus erwünschte „Ungleichbehandlungen“ wie verbilligte Senioren- oder Jugendtarife erfasst werden.“

Volker Beck hat leider bei dieser Argumentation übersehen, dass die EU-Richtlinien ausdrücklich sagen: Bestehende Vergünstigungen können erhalten bleiben.

Quelle: Volker Beck

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