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Gesetzentwurf von CDU/CSU + SPD zur Fortsetzung der Grundrechtseinschränkungen

Foto: H.S.

09.02.2021 - von CDU/CSU + SPD

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik Deutschland betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen abzumildern. Hierzu wurde insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erweitert und präzisiert. Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite (Plenarprotokoll 19/154, S. 19169 C) und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt (Plenarprotokoll 19/191, S. 24109 C), wodurch die Bundesre-ierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt wurden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon wurde bislang umfassend Gebrauch gemacht.

Die an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite anknüpfenden Regelungen, insbesondere die hierzu getroffenen Bestimmungen sowohl im IfSG als auch in weiteren Gesetzen (z. B. im Fünften Buch Sozialgesetzbuch – SGB V), sowie verschiedene Rechtsverordnungen sind jedoch bis zum 31. März 2021 befristet.

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Am 4. März 2021 wurde das Gesetz verabscheidet vom Bundestag. Abgestimmt wurde wie folgt: Link

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/26545 19. Wahlperiode 09.02.2021