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12.03.2021
Das Ärzteblatt, dem der neue Gesetzentwurf vorliegt, schreibt, dass er sich in einem sehr frühen Stadium befindet. Noch ist nichts festgezurrt. Deshalb sei mit Vorsicht zur Kenntnis genommen, wenn der Eigenanteil der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen umso geringer ausfallen soll, je länger jemand in einem Pflegeheim lebt. Der Eigenanteil bei den Pflegekosten soll demnach im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent reduziert werden. Natürlich würde das die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Kommunen freuen, aber ob es so kommen wird, das steht in den Sternen, selbst wenn sich dieser Vorschlag weitgehend mit einem Konzept der CDU-Arbeitnehmervereinigung CDA decken soll.
Der Gesetzentwurf enthält keine Infos darüber, nach welchem Zeitraum die meisten Menschen in den Heimen versterben. Wenn es sich dabei um das erste Jahr des Aufenthalts handeln sollte, würde einen das nicht wundern.
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