22.05.2004
2001 wurde das Versorgungsänderungsgesetz verabschiedet. Damit wurden die Rentenkürzungen auf die Pensionen der 1,3 Mio. PensionärInnen und deren Hinterbliebene übertragen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Es soll entscheiden, ob diese Gleichbehandlung von NormalbürgerInnen und BeamtInnen rechtmäßig ist.
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