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FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr, als dass sie nützt

Foto: H.S.

31.03.2021 - von Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Der Beschluss des Berliner Senats, ab heute, Mittwoch, den 31. März 2021, eine FFP2-
Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch
gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt. Die DGKH
hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.
FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind.
Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von
chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.

Entscheidend ist, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass
das Tragen geschult wurde. Die neue Technische Regel Biologischer Arbeitsstoffe TRBA 255
(die für den Arbeitsplatz und hier speziell Pandemien gilt) fordert ausdrücklich, dass aus
mehreren Maskentypen ausgewählt werden kann, damit die für die Gesichtsform optimale
Maske benutzt wird. Ferner wird eine Schulung gefordert; diese ist auch unbedingt nötig, wie die Erfahrungen mit dem FFP2-Maskentragen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen
zeigen.

Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch
erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und
verlieren somit die Schutzwirkung. Wenn bei der FFP2-Maske über Leckage geatmet wird,
dann geht die Schutzwirkung weitgehend verloren und ist deutlich schlechter, als wenn ein gut angepasster chirurgischer Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt,
eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer
körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele
Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum
Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen-
oder Herzerkrankungen. Für diese bedeutet das FFP2-Masken-Tragegebot, dass sie
entweder das Haus nicht verlassen können, dass sie im Falle des Nichttragens von Masken in
der Öffentlichkeit ein Bußgeld bezahlen müssen, oder dass sie die Maske so tragen, dass sie
atmen können – das heißt, dass die Maske nicht dicht sitzt. Damit sind sie ungeschützt.

Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die
Bevölkerung.



Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)
Joachimsthaler Straße 10
10719 Berlin

Quelle: PM, 31.3.2021 Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene