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Belgien - 24.04.2021 - von H.S.
In Belgien gibt es drei Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Diskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um 1. Das Antidiskriminierungsgesetz, 2. das Antirassismusgesetz, 3. das Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern.
Art.5 §1
Mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaften oder der Regionen fallen, gilt dieses Gesetz für alle Personen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, einschließlich öffentlicher Einrichtungen, in Bezug auf: 1° Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen;
Antidiskriminierungsgesetz: Loi tendant à lutter contre certaines formes de discrimination), Link , aberufen am 21.4.2021
Antirassismusgesetz: Loi tendant à réprimer certains actes inspirés par le racisme ou la xénophobie), Link, abgerufen am 21.4.2021
Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern: Loi tendant à lutter contre la discrimination entre les femmes et les hommes), Link , abgerufen am 21.4.2021
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