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12.05.2021 - von Beck aktuell
Das Justizministerium setzt weitere Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Heute beschloss das Bundeskabinett Regelungsvorschläge für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung UND FÜR LÄNGERE FRISTEN IM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ .
Mit der Verlängerung der Ausschlussfristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) möchte die Bundesregierung Betroffenen sechs statt bisher zwei Monaten Zeit einzuräumen, sich für oder gegen die Geltendmachung von Ansprüchen zu entscheiden. Dies betrifft sowohl den Rechtsschutz gegen Benachteiligungen im Arbeitsleben, als auch in den vom AGG erfassten Rechtsbeziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen.
Das AGG hat das Ziel, Benachteiligungen “aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§ 1 AGG). Es gilt im Bereich der Beschäftigung, der Miete von Wohnraum, der Bildung, des Sozial- und Gesundheitsschutzes und von Dienstleistungen und alltäglichen Geschäften.
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