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+++ Frankreich: Keine Altersangaben bei Bewerbung

Frankreich - 21.03.2006 - von Hanne Schweitzer

Wie viele Bewerbungen wegen des "falschen" Lebensalters hierzulande sofort ungelesen aussortiert werden, das möchte man lieber nicht wissen.

Um für Arbeitsuchende die Chancen zu steigern, überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, hat die französische Nationalversammlung nun ein Gesetz über anonyme Bewerbungen verabschiedet.

Das bedeutet: Name, Alter, soziale und ethnische Herkunft und die Adresse werden unkenntlich gemacht, Fotos dürfen, um Altersdiskriminierung oder ethnische Diskriminierung zu vermeiden, keine beigelegt werden.

Anonyme Bewerbungen enthalten Aussagen über die Qualififikation, die Erfahrungen und Motivation der BewerberInnen.
Sie sind durch das Gesetz allerdings begrenzt auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Das Gesetz muss nun durch Ausführungsbestimmungen in die Praxis überführt werden. Das wird nicht so schwer sein. Bereits seit 2005 - also Monate vor Verabschiedung des Gesetzes -hatten sich alle französischen Arbeitsämter, zahlreiche Behörden und immerhin 185 staatseigene und private Großunternehmen freiwillig verpflichtet, anonyme Bewerbungen zuzulassen.

Dazu muss man wissen: Bewerbungen ohne Fotos und ohne[b] die erste Zeile des Lebenslaufs (geboren dann und dann da und da) sind in allen angelsächsischen Ländern (USA, Kanada, GB, Irland, Australien, Neuseeland) seit Jahren vorgeschrieben. Die niederländischen Arbeitsamtsmitarbeiter haben sich schon vor Jahren durch eine Selbstverpflichtung dazu entschieden, keine eventuell diskriminierenden Merkmale von Arbeitsuchenden mehr zu speichern.

Und hier gibt es noch nicht mal ein Antidiskriminierungsgesetz. Und spricht man z.B. mit angestellten Journalisten über ein solches Gesetz, plädieren diese als abhängig Beschäftigte ganz so, wie es Dieter Hundt sich wünschen würde.

Quelle: Neues Deutschland, 21.3.06, Hanne Schweitzer

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